NutriScore zu transparent?
Ernährung
Iglo legt Berufung gegen Verfügung gegen NutriScore ein
Ob eine Nährwertampel für die gesunde Ernährung sinnvoll ist, darüber gibt es verschiedene Sichtweisen. Angeblich sind vielen Verbrauchern Nährwertprofile kaum verständlich, auf der anderen Seite können Ampellichter unberechtigt warnen.
In Frankreich sorgt seit 2017 das Modell des NutriScores für Furore und gibt in Deutschland Verfechtern der Ampellösung neuen Auftrieb. Die Kennzeichnung ist freiwillig. Neben Danone, bofrost, Mestemacher und McCain hat sich auch der Fischstäbchenkonzern Iglo für die Kennzeichnung in Deutschland entschlossen. Setzt sie sogar bereits um und hat seine Internetseite auf den NutriScore zugeschnitten.
Eine einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts hat der Kennzeichnung am Dienstag ein Ende bereitet. Beantragt wurde sie nach Angabe von Antje Schubert aus dem Vorstand der Geschäftsführung iglo Deutschland vom „Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.“ aus München. Bewirkt hat die einstweilige Verfügung der Geschäftsführer Rainer Colberg selbst, sagte am Nachmittag eine Mitarbeiterin des Vereins am Telefon. Näheres allerdings müsse der Rechtsanwalt selbst mitteilen, der am Dienstag außer Haus war. Ob die dann eingereichte schriftliche Frage vor Ostern noch beantwortet wird, konnte sie gegenüber Herd-und-Hof.de nicht bestätigen.
Iglo hat sofort Berufung eingelegt und verteidigt die freiwillige Kennzeichnung, da sie unabhängig sei, in Frankreich positiven Anklang findet und sowohl Belgien, Spanien, Portugal und Luxemburg diese übernehmen wollen.
Das Max Rubner-Institut hat erst in der letzten Woche elf Kennzeichnungsmodelle in Europa anhand von 18 Kriterien bewertet. Der NutriScore gilt für verarbeitete Produkte als positiv, weil er neben der Wissenschaft auch von Verbraucherorganisationen mitentwickelt wurde. Sofern es sich nicht um Produkte für Sportler oder Säuglinge handelt, kann der NutriScore verwendet werden, so sagen die Wissenschaftler. Als positiv gilt den Ernährungswissenschaftlern auch die Bewertung von günstigen Inhaltsstoffen wie Ballaststoffe oder Proteine. Vor allem basiert die Einteilung auf internationalem wissenschaftlichem Standard wie dem Food Standard Agency (FSA). Die Algorithmen hinter der Kategorisierung sind wissenschaftlich „fundiert und nachvollziehbar“.
Bemängelt wird, dass der Referenzwert nicht zwischen einer Obergrenze und einem Richtwert für die tägliche Zufuhr unterscheidet. Es kann so zu Auffälligkeiten bei Produkten kommen. Drei Positivpunkte beispielsweise werden für einen Ballaststoffgehalt von 2,9 Gramm je 100 Gramm Lebensmittel vergeben. Als Ballaststoffquelle gilt allerdings ein Richtwert ab mindestens drei Gramm/100g. Im NutriScore werden viele Produkte mit weniger als drei Gramm positiver dargestellt und ab wirklich günstigen 4,7 Gramm/100g fehle der Spielraum für einen weiteren Bewertungspunkt.
In der Bewertung können Verbraucher die Farbcodierung leicht verstehen, ob es allerdings einen günstigen Einfluss hat, bleibt offen. Zwei Studien aus Frankreich kamen zu unterschiedlichem Ergebnis. Insgesamt hilft NutrioScore den Verbrauchern, die üblicherweise Lebensmittel verzehren, die einen höheren Nährwert haben.
Das MRI sagt aber auch: Inwieweit NutriScore nach Lebensmittelinformationsverordnung Artikel 35, Absatz 7 „nicht irreführend“ ist, bleibt juristisch zu bewerten.
Diese Bewertung liegt nicht vor. Ein beliebtes Betätigungsfeld für Rechtsanwälte. Der Verband hat sich namentlich dem Kampf gegen ein „Unwesen“ gewidmet. Unwesen ist ein „verwerfliches Tun, Unfug, ein die Ruhe und Ordnung störendes Treiben“, so definiert der Duden den Begriff. Synonyme sind „Auswüchse, Elend, Kalamität, Missstand, Narretei und Torheit“. Unwesentlich ist nur dem Klang nach ein diesem Substantiv nahestehendes Adjektiv. Unwesentlich verfehlt den Kern der Sache, ist also nach Bedeutungswörterbuch der Dudenredaktion „unwichtig“. Jetzt darf der Verbraucher einmal entscheiden: Stört der NutriScore die Ruhe und Ordnung oder ist er einfach nur unwichtig?
Antje Schubert jedenfalls will den Wunsch europäischer Verbrauchern entsprechen und kämpft für die freiwillige Kennzeichnung. Jetzt muss das Hanseatische Oberlandesgericht die Entscheidung der Vorinstanz prüfen.
Die einstweilige Verfügung gegen Iglo erging parallel mit der Entwicklung eines neuen Kennzeichnungsmodells der Ernährungswirtschaft. Stephan Nießner ist Präsident des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Ebenfalls in der letzten Woche erklärte er: „Es gibt weltweit 150 Kennzeichnungsmodelle, davon 80 mit Nährstoffbezug. Alle diese Modelle haben wissenschaftlich betrachtet Vor- aber auch Nachteile.“ Für Nießner finden die Lösungen in Großbritannien, der NutriScore und auch die Lebensmittelampel in Deutschland keine mehrheitliche Unterstützung. Dennoch will der BLL die Politik in Berlin bei der Umsetzung eines Modells, so wie es im Koalitionsvertrag steht unterstützen. Im Sommer will Julia Klöckner ein Modell vorlegen. Das vorliegende Modell soll nach Ansicht des BLL, die Darstellung vereinfachen und muss einen Mehrwert besitzen. Eine Bewertung soll die Nährstoffangabe aber nicht. Referenzmenge der Angabe ist die empfohlene Menge, die ein Erwachsener zu sich nehmen soll. Das Modell müsse mit der Lebensmittelinformationsverordnung in Einklang stehen. Die Bezugsgröße der Angaben bezieht sich auf 100 Gramm des Lebensmittels, oder auf eine Portion, wenn die Verpackung weniger als 100 Gramm enthält.
Roland Krieg
Übersicht Adipositas
Max Rubner-Institut: Grafik zu Ursachen von Übergewicht (551,6 KiB)