Optimierung der Lebensmittelüberwachung

Ernährung

Lebensmittelkontrolle ist Ländersache

Immer wieder werden Mängel im Bereich der Lebensmittelkontrolle gefunden. So scheint es. Der jährliche Bericht der Lebensmittelüberwachung bestätigt allerdings, dass die Lebensmittel sicher sind [1].

Platz für die Optimierung besteht immer. Die Zahl der zu kontrollierenden Betriebe nimmt zu, die Zahl der Prüfer eher nicht. Nicht jedes Unternehmen birgt das gleiche Gesundheitsrisiko. Auch nicht jedes Produkt. Am Mittwoch hat das Kabinett eine Optimierung in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechtes, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts“ beschlossen. Die Abkürzung AVV-Rüb ist nicht weniger charmant. Das ist das einzige, was der Bund den Ländern vorschreibt. Das Bundeskabinett hat im Wesentlichen die Frequenz für Regelkontrollen neu festgeschrieben. Dazu hatten die Länder die Ministerin Julia Klöckner gebeten. Denn die derzeitige Überwachungspraxis zeigt, dass die bisherige Risikoeinstufung von Lebensmittelbetrieben teilweise zu Häufigkeiten von Regelkontrollen führt, die dem Risiko nicht angemessen sind. Das hat zur Konsequenz, dass zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen in Problembetrieben bleibt. Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt – dem EU-rechtlichen Grundsatz folgend – grundsätzlich risikoorientiert. Dieser Ansatz wird nun weiter gestärkt. Gleichzeitig mahnt die Bundesministerin bei den zuständigen Ländern eine ausreichende Personalausstattung für die Kontrollen an. Sie seien aufgefordert, wo nötig, nachzubessern.  

Die Neuregelung der AVV RÜb, die das Bundesernährungsministerium vorgelegt hat, sieht eine Aktualisierung der Regelkontrollfrequenzen für Lebensmittelbetriebe vor. Die Anwendung dieser Frequenzen soll zur weiteren Vereinheitlichung und Stärkung der Überwachungstätigkeiten zudem verbindlich werden.

Folgende Punkte sind wesentlich:

Gleichbleibende Kontrolldichte insgesamt, mit stärkerer Ausrichtung der Kontrollen auf neuralgische Punkte.

Erhöhung der anlassbezogenen Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, von denen ein höheres Risiko ausgeht.

Beibehaltung einer angemessenen Anzahl von Kontrollen in beanstandungsfreien Lebensmittelbetrieben.

Ein Lebensmittelbetrieb kann und soll nach wie vor arbeitstäglich kontrolliert werden, wenn die zuständige Behörde dafür Anlass sieht.

Die Fundamente

Der Begriff Risikoorientierung wird öfters falsch verstanden. Anlasskontrollen durch Beschwerden gibt es weiterhin. Das Risiko basiert jetzt verpflichtend auf den vier Säulen Hygienemanagement, Betriebsart, Verhalten des Betriebsleiters und der Eigenkontrolle. Ein stets bei Kontrollen vorgefundener, sauberer Betrieb, der eventuelle Mängel schnell beseitigt, wird demnach weniger kontrolliert, als ein Betrieb mit wiederkehrenden Problemen. Da die Kontrolldichte insgesamt gleich bleibt, wird die Kontrollhäufgkeit auf die Problembetriebe und Risikomaterialien fokussiert. Die „Umschichtung“ des Personals bedeutet, dass Risikoarme Betriebe nicht mehr monatlich, sonder alle drei Monate geprüft werden und die Kontrolleure sich mehr um die Risikofälle kümmern können. Dadurch bekommen die Länder die Möglichkeit, mehr Anlasskontrollen, auch täglich, bei Fleischbetrieben zu machen.

Die Die Regelkontrolltätigkeit wird am Ende von den Ländern festgelegt.  

Lesestoff:

[1] Lebensmittel sind mit Restrisiko sicher: https://herd-und-hof.de/ernaehrung-/verbesserungsbedarf-bei-kantinen-im-pflegebereich.html

roRo / VLE

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