PSM-Höchstwerte im Netz

Ernährung

EU veröffentlicht Vorschläge für harmonisierte PSM-Werte

Seit längerem arbeitet die EU an einer Harmonisierung der Rückstandshöchstmengen von Pflanzenschutzmitteln. In Deutschland gehen die Positionen dazu auseinander. Im Sommer 2008 sollen die Werte zwischen den Mitgliedsstaaten harmonisiert sein und die Kommission hat ihre Vorschläge jetzt ins Netz gestellt.

BfR und BVL prüfen für Deutschland
Für Deutschland nehmen an der Prüfung das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teil.
Bislang, so teilt das BVL mit, kam es wegen der Überschreitung nationaler Rückstandshöchstgehalte oft zu Beanstandungen, wenn Obst und Gemüse aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammten. „Für in Deutschland nicht in zugelassenen Pflanzenschutzmittel (PSM) enthaltene Wirkstoffe galt vielfach eine allgemeine Höchstmenge von 0,01 Milligramm je Kilogramm Lebensmittel. Dieser Wert war jedoch nicht toxikologisch begründet, sondern wurde aus Vorsorgegründen so niedrig wie möglich angesetzt“.
Da PSM oftmals auf bestimmte Kulturen zugelassen sind, wird eine Zulassung nicht für alle Länder beantragt – vor allem nicht, wenn die Frucht, wie Zitrusfrüchte, nicht in Deutschland angebaut werden.
Das BVL weist auf eine leichtere Handhabung der Harmonisierung hin: Bestand bislang eine Zulassung für ein PSM in einem Mitgliedsland, dann hatten die Importeure im Rahmen des freien Handels das Recht, dass auch Deutschland diesen Wert akzeptiert. Dazu mussten die Importeure bisher eine so genannte Allgemeinverfügung nach § 54 Lebensmittel- und Futtergesetzbuch einholen. Mit der Vereinheitlichung der Rückstandshöchstwerte entfällt dieser Aufwand.
Die Werte können online unter http://ec.europe.eu/food/plant/protection/pesticides/index_en.htm eingesehen werden.

roRo

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