Recht auf Nahrung verbrieft
Ernährung
FAO verabschiedet Leitlinien
> Die 1980er Jahre als das große Entwicklungsjahrzehnt liegen lange zurück. Dissoziationstheorie und Süd-Süd Kooperationen stehen im Schatten der Liberalisierung von Agrarmärkten. In den Geberländern steht der Kampf gegen das Übergewicht an höherer Stelle als der Kampf gegen den weltweiten Hunger. Dabei zeigte der diesjährige Welternährungstag das Scheitern der Strategie auf, die Anzahl der hungernden Menschen bis 2015 zu halbieren, so wie die Staaten das 1996 auf dem Gipfel von Rio formuliert hatten. Doch Bauernpräsident Gerd Sonnleiter führte an, das der ?Kampf gegen den Hunger noch nicht besiegt ist.? Von 842 Millionen hungernder Menschen leben 798 Millionen in den Entwicklungsländern ? davon 170 Millionen Kinder. Um das hehre Ziel noch zu erreichen müssten die Anstrengungen in Form von Projekten und Investitionen von nun an rund 12-mal erfolgreicher sein, als bisher, sagte Staatsekretär Matthias Berninger aus dem Verbraucherministerium. Ein Kreis schließt sich
Am 22. und 23.05.2002 berichtete Herd-und-Hof.de vom ersten Kongress ?Politik gegen Hunger?, der als Vorbereitungsworkshop für den Ernährungsgipfel in Johannisburg in Berlin durchgeführt wurde. Dr. Joachim von Braun, damals vom Zentrum für Entwicklungsforschung der Universität Bonn, führte als Ergebnis den Code of Conduct, das Recht auf Nahrung auf. Damit kann ein möglicher Rahmen geschaffen werden, der über eine Bewusstseinsbildung über den Hunger eine breite Basis der Parlamente schafft, dieses Recht durchzusetzen und zu kontrollieren. Ziel war damals, innerhalb von zwei Jahren Leitlinien zu schaffen. Und die liegen nun endgültig vor. ?Das dieses Dokument (am Montag) von der FAO in Rom verabschiedet werden konnte, ist ein großartiger Erfolg?, freute sich Ministerin Renate Künast. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, stellen jedoch eine freiwillige Selbstverpflichtung von rund 150 Staaten dar. Die Regeln dienen als wichtige Berufungsgrundlage für innerstaatliche Verantwortung und legen detailliert fest, was die Länder zur Bekämpfung des Hungers unternehmen sollen. Auch die Hilfsorganisationen ?Brot für die Welt? und ?Welthungerhilfe? sehen in den Leitlinien einen Erfolg, an dem sich Regierungen messen lassen müssen.
19 Leitlinien
?Ernährungssicherheit besteht, wenn alle Menschen zu jeder Zeit physischen und wirtschaftlichen Zugang zu angemessener unbedenklicher und nährstoffreicher Nahrung haben, um so ihre Ernährungsbedürfnisse und Nahrungsmittelpräferenzen zugunsten eines aktiven und gesunden Lebens befriedigen können. Die vier Säulen der Ernährungssicherheit sind Verfügbarkeit, Versorgungsstabilität, Zugang und Nutzen.?
Um dieses Ziel zu erreichen gelten Demokratie und eine gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und eine nachhaltige Entwicklung als ein günstiges Umfeld. In der zweiten Leitlinie wird eine nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Entwicklung festgeschrieben, womit Entwicklungshilfe auch wieder in die ländlichen Räume gelenkt werden soll.
Die dafür in der dritten Leitlinie vorgestellten Strategien erinnern mit der Schaffung von ?angemessenen Bedingungen für die Beteiligung des privaten Sektors mit den Schwerpunkten Entwicklung der Fähigkeiten der Menschen und den Abbau von Beschränkungen in den Bereichen Erzeugung, Vermarktung und Vertrieb in der Landwirtschaft? an die Liberalisierung der Agrarmärkte. Die nächste Leitlinie gibt dann auch keinen Diskussionsspielraum mehr für das Marktsystem der Wahl: Zugang zu den Märkten ohne Diskriminierung und ohne wettbewerbsfeindliche Praktiken. Verbraucher sind vor betrügerischen Marktpraktiken zu schützen, allerdings nur mit Maßnahmen, die auch mit den Verhandlungen der WTO konform sind. Umwelt- und Sozialstandards als nicht marktfähige Kriterien werden es weiterhin schwer haben. Investieren müssten die Länder in die Infrastruktur für den Transport, die Lagerung und in die Kommunikation. Regionale, einheimische und internationale Märkte sollen leichter Waren austauschen können, um neue Marktchancen zu nutzen, wie es heißt.
Generell sollen Zugänge zu Ressourcen und Kapital erleichtert werden, so dass alle Gruppen vollständig und gleichberechtigt an der Wirtschaft teilnehmen können. Im Einzelnen sind Arbeit, Land und Wasser aufgeführt, was tatsächlich bei vielen Menschen keine Selbstverständlichkeit ist. Erfreulich ist der Unterpunkt, dass bei den pflanzengenetischen Ressourcen traditionelles Wissen und die gerechte Teilhabe an Gewinnen, die sich aus dieser Nutzung der Ressourcen ergeben, sichergestellt sein sollen. Wozu im Bereich der Ernährung die Staaten ermutigt werden, ist in Hausgärten oder in Schulen Nutzpflanzen mit hohem Mikronährstoffgehalt anzubauen. Dazu zählen Obst und Gemüse. Die Länder können prüfen, ob Anreicherungen von beispielsweise Jod, Vitamin A und Eisen in Nahrungsmitteln sinnvoll sein können, um Defizite auszugleichen.
Leitlinie ist kein Gesetz
Das Papier ist kein Gesetz, gibt jedoch in der Leitlinie 17 vor, dass die Staaten ?Mechanismen zur Überwachung und Bewertung der Umsetzung ... zur schrittweisen Verwirklichung? einrichten können. Nationale Politiken können auf die Inhalte der Leitlinien abgestimmt werden. Die Staaten werden ersucht, zu prüfen, ob sie nicht auch möglicherweise einzelne Leitlinien verfassungsrechtlich oder gesetzgeberisch noch verpflichtender machen wollen.
Denn einen Makel haben die Leitlinien doch: sie gehören in die Kategorie der ?Freiwilligen Selbstverpflichtung?, wie beispielsweise der mittlerweile 34 Jahre alte Satz, dass 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes für die Entwicklungshilfe aufgebracht werden soll. UN Vertreter Jeffrey Sachs zeigte kürzlich den Deutschen die gelbe Karte, da sie zwar einen ständigen Sitz im UN Sicherheitsrat anstreben, jedoch nur 0,29 Prozent des BSP für die Entwicklungshilfe übrig haben. Frankreich und Großbritannien haben sich nun auf die 0,7 % geeinigt.
Die Leitlinien können in deutscher Sprache unter www.verbraucherministerium.de (Welternährung) heruntergeladen werden.
VLE