Ritter Sport siegt erneut gegen Warentest

Ernährung

Keine Verbrauchertäuschung bei Ritter Sport

Die Stiftung Warentest klang im Januar trotz Niederlage beim Landgericht I optimistisch, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei [1]. Es ging um eine Bewertung von Nussschokolade, die bei den Testern durchfiel. Der Schokoladenhersteller zog vor Gericht und siegte.

Jetzt hat das Oberlandesgericht München den Erfolg für die Firma aus Waldenbuch erneut bestätigt. Die Tester hatten trotz Ankündigung die Behauptung den „chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen“ zu haben erneut nicht antreten können. Der Aromahersteller und Ritter Sport hingegen konnten die Natürlichkeit des Aromastoffes glaubhaft machen.

Thomas Seeger, Leiter Recht bei Ritter Sport: „Die Entscheidung ist richtig. Sie zeigt, auch Stiftung Warentest darf nicht willkürliche Behauptungen in die Welt setzen, die jeder Grundlage entbehren. Nur weil Stiftung Warentest kein geeignetes Verfahren zur Gewinnung von natürlichen Piperonals bekannt war, haben die Verantwortlichen auf einen Verstoß gegen die Aromenverordnung geschlossen“.

Der Schokoladenhersteller hat mit dem Aromahersteller Symrise durch eine Patentrecherche mehrere, zum Teil patentierte Verfahren aus verschiedenen Ländern aufgezeigt, mit denen aus Lorbeergewächsen Piperonal auch in industriellem Maß auf natürlichem Weg gewonnen werden kann.

Die Firma hätte sich eine Entschuldigung gewünscht und das Einräumen eines Fehlers, so wie die Tester es von den Firmen auch verlangten. Dem ist nicht so. Die Richterin betonte nach Ansicht der Warentester ausdrücklich, dass es in dem Verfahren nicht um die Frage ging, ob das für die Voll-Nuss-Schokolade hergestellte Piperonal ein natürlicher oder chemisch hergestellter Stoff ist. „Bislang haben die Firmen Alfred Ritter und der Aromalieferant, die Symrise AG aus Holzminden, den tatsächlichen Herstellungsprozess nicht offen gelegt. „Klar ist lediglich, dass die Symrise AG den Aromastoff Piperonal nicht selbst herstellt, sondern über Dritte bezieht“, sagen die Tester. „Darüber, wo, von wem und wie der Stoff hergestellt wurde, wurden widersprüchliche Angaben gemacht.“

Die Berliner Warentester warten erst noch auf die genaue Begründung des Urteils ab und wollen dann über weitere Schritte entscheiden.

Lesestoff:

[1] Landgericht München gibt Ritter Sport recht

Roland Krieg

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