Schulobstgesetz bestätigt

Ernährung

Schulobstgesetz bestätigt

Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates hat am Dienstag abend das Gesetz zum Schulobst in seiner Fassung der Bundesregierung bestätigt. Damit liegt die Kofinanzierung bei den Ländern. Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Dieser Beschluss gibt Hoffnung, dass das Gesetz in der kommenden Woche des Bundesrat passieren kann und damit der Weg für die Durchführung des EU-Schulobstprogramms in Deutschland frei wird.“
Am 18. September hat der Bundesrat nun die Möglichkeit zuzustimmen oder Einspruch einzulegen. Bei einem Einspruch tritt das Gesetz nur in Kraft, wenn der Bundestag den Einspruch überstimmt.

roRo

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