Süßstoff - süß und sicher
Ernährung
Was steht hinter der Alternative Zucker?
In Light-Produkten, im Kaugummi, als Süße zum Kaffee oder im Konservenglas mit Roter Beete: Der Einsatz von Süßstoffen ist vielfältig. Viele nutzen sie täglich, andere sind skeptisch, wieder andere lehnen sie konsequent ab. Zucker oder Süßstoff? Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) weist darauf hin, dass die Auswahl eine individuelle Entscheidung und Geschmackssache ist. Es dürfen jedoch beim üblichen Gebrauch von Süßstoffen keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen. „Für Personen, die abnehmen oder Übergewicht vermeiden möchten, sind Süßstoffe im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung eine gute Alternative“, erklärt Antje Gahl, Pressesprecherin der DGE.
Verwendung
Süßstoffe werden bei der Herstellung brennwertverminderter Lebensmittel, diätetischer Produkte oder als Tafelsüßstoff in Form von Tabletten, Streu- oder Flüssigsüße verwendet. Sie dürfen bei nichtalkoholischen Getränken, Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Dessertspeisen, Süßwaren, Obstkonserven, süß-sauren Konserven, Senf, Saucen und Nahrungsergänzungsmittel zugegeben werden.
Ihr Vorteil: Sie sind praktisch kalorienfrei und haben eine vielfach höhere Süßkraft als Haushaltszucker, so dass nur Mengen im Milligrammbereich benötigt werden. Auch ohne Zucker kann so ein süßer Geschmack erzielt werden. Süßstoffe werden entweder synthetisch hergestellt oder sind natürliche Verbindungen und zählen zu den Lebensmittelzusatzstoffen. Zur Zeit sind acht in der EU zugelassen:
Süßstoff |
Brennw. |
x süßer als Haushaltszucker |
I |
Süßstoff |
Brennw. |
x süßer als |
Acesulfam |
0 |
x 200 |
I |
Surralose |
0 |
ca. x 500 - 600 |
Aspartam |
4 |
ca. x 200 |
I |
Thaumatin |
4 |
ca. x 600 |
Cyclamt |
0 |
ca. x 40 |
I |
Neohesperidin |
~ 0 |
ca. x 600 |
Saccharin |
0 |
ca. x 400 |
I |
Aspartam-Acesulfamsalz E 962 |
~ 0 |
ca. x 300 |
Q: DGE |
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung ist EU-weit einheitlich geregelt. Auf dem Etikett steht „mit Süßungsmittel“ oder bei Einsatz einer Süßstoffkombination „mit Süßungsmitteln“. Enthält ein Produkt Zucker und Süßungsmittel muss beides aufgelistet sein: „mit Zuckerarten und Süßungsmitteln“. Die verwendeten Süßstoffe sind dabei in der Zutatenliste namentlich aufzuführen. Bei Tafelsüße die verabreichte Form vermerkt sein – „Flüssigsüße auf der Basis von Saccharin“.
Menschen mit Phenylketonurie dürfen Aspartam nicht aufnehmen, da Aspartam die Aminosäure Phenylalanin enthält. Ist Aspartam in einem Produkt enthalten, muss zusätzlich noch darauf hingewiesen werden: „enthält eine Phenylalaninquelle“ oder „mit Phenylalanin“.
2005 hatte das Krebsforschungszentrum der Europäischen Stiftung für Onkologie in Bologna beunruhigende Forschungsergebnisse über Aspartam vorgestellt, die an die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA weiter gegeben wurden. Daraufhin wurde Aspartam einer neuen Bewertung unterzogen. |
Zulassung
Süßstoffe werden vor ihrer Zulassung durch internationale Expertengremien auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft. Auch nach der Zulassung erfolgt bei Bedarf eine kontinuierliche Überprüfung, in der die gesundheitliche Begutachtung von Expertengremien fortgesetzt wird. So wurde beispielsweise mutmaßlichen Zusammenhängen zwischen Aspartam und potenziell unerwünschten Wirkungen wie Kopfschmerzen, Allergien, Epilepsie oder Krebsentstehung nachgegangen. Diese konnten nicht bestätigt werden.
Süß ist ungefährlich. Mit diesem „Geschmacksmuster“ hat sich das Ernährungsverhalten des Menschen evolutionär weiter entwickelt. Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung in Potsdam konnte mittlerweile zeigen, dass im Verlauf der Jahrtausende auch Bitterrezeptoren sensibler eingestellt wurden. Das hindert heute viele Menschen, gesundes Gemüse zu sich zu nehmen, weil es Bitterstoffe enthält. |
Bei der Bewertung der zugelassenen Süßstoffe werden jeweils akzeptable tägliche Aufnahmemengen (Acceptable Daily Intake, ADI) abgeleitet. Diese basieren auf Ergebnissen aus Tierexperimenten, in denen über längere Zeit hohe Dosen des betreffenden Stoffes verabreicht wurden. Die Dosis, bei der keine unerwünschten Nebenwirkungen auftraten (No Observed Adverse Effect Level, NOAEL), wird durch einen Sicherheitsfaktor geteilt, der in der Regel 100 beträgt. Aus diesem Quotienten ergibt sich der ADI-Wert in mg/kg Körpergewicht, der täglich lebenslang aufgenommen werden kann, ohne dass unerwünschte Wirkungen zu erwarten sind. Gelegentliche Überschreitungen dieses Richtwertes sind tolerabel. Die ADI-Werte der zugelassenen Süßstoffe werden bei üblichen Verzehrsmengen nicht erreicht.
DGE; roRo