Tierseuchengefahr durch Reisemitbringsel

Ernährung

Reisen kann Tierseuchen befördern

Sommerzeit ist Reisezeit. Was für viele die schönste Zeit des Jahres ist, kann für den einzelnen Landwirt zum Alptraum werden, schreibt der Landvolk-Pressedienst. Er bezieht sich dabei auf den aktuellen Appell des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) an die Verbraucher zur Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland. Bei der ASP handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion, die zwar für Menschen ungefährlich, für Haus- und Wildschweine jeglicher Altersklassen aber in der Regel tödlich ist. Nach dem Auftreten von ASP in den Jahren 2014 und 2015 in Polen, Litauen, Lettland, Estland, Russland, Weißrussland und in der Ukraine hat es auch in 2016 weitere ASP-Nachweise gegeben. Die ASP kann neben direktem Tierkontakt u.a. durch die Aufnahme von Speiseresten mit Fleisch oder Fleischerzeugnissen, die von infizierten Tieren stammen, verbreitet werden.

Aktuell stuft das Friedrich Loeffler Institut das Risiko des ASP-Eintrags durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang dem Fernstraßennetz durch Fahrzeuge oder Personen als hoch ein. Tierärzte und Schweinehalter sind alarmiert. Ein Ausbruch bei Wild- oder Hausschweinen könne zu katastrophalen wirtschaftlichen Folgen führen. Da der Erreger der Afrikanischen Schweinepest sehr widerstandsfähig ist, können nicht nur frisches, sondern auch gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch sowie Wurstwaren über lange Zeit infektiös sein. Um ein Einschleppen von Tierseuchen (also nicht nur ASP) zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) untersagt. In jedem Fall sollten Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter geworfen werden, appelliert das Landvolk an alle Reisende. Damit unterstützt das Landvolk die vom BMEL auch für dieses Jahr geplante Plakataktion an Tankstellen, Raststätten und Autobahnparkplätzen in deutscher, russischer, polnischer und rumänischer Sprache.

Darüber hinaus kann das Virus durch kontaminierte Gegenstände wie Schuhwerk, Werkzeuge, Jagdausrüstungen, Fahrzeuge etc. verbreitet werden. Urlauber, Jagdreisende sowie Transportunternehmen und einreisende Arbeitnehmer wie z.B. Saisonarbeitskräfte, insbesondere aus Osteuropa, müssen sich daher an Hygienemaßnahmen halten und entsprechend handeln. Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Mehr Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums (www.bmel.de) und des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.de).

LPD

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