Übergangsfrist Health Claims endet diese Woche

Ernährung

Nicht zugelassene Health Claims müssen verschwinden

Diese Woche ist die letzte, in der Lebensmittelprodukte im Rahmen einer Übergangsfrist noch mit nicht zugelassenen Health Claims beworben werden dürfen. Ab dem 14. Dezember dürfen nur noch die Aussagen aus der EU-Artikel-13-Liste verwendet werden. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass aktuell nur noch 222 gesundheitsbezogene Angaben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft wurden, zugelassen sind. Die Liste wurde im Mai 2012 mit der Übergangsfrist angefertigt, die am Freitag endet.

So sind Werbeaussagen wie „Eisen trägt zu einer Reduktion übermäßigen Haarausfall bei“ nicht mehr erlaubt. Aussagen wie „Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt“ sind erlaubt. Erlaubt ist nur noch, was wissenschaftlich auch Bestand hat. Die 222 Angaben sind von den im Jahr 2008 eingereichten 44.000 Werbeaussagen übrig geblieben.

Der EU fehlt noch die Überprüfung der gesundheitsbezogenen Angaben zu pflanzlichen Stoffen. Da liegen insgesamt 2.000 Anträge vor. Offen ist auch noch die Liste über 200 Aussagen zu Mikroorganismen.

Lesestoff:

EU genehmigt Health Claims Liste

Die Liste finden Sie auch beim BMELV: www.bmelv.de/health-claims-verordnung

roRo

Zurück