Union will MHD-Regeln ändern

Ernährung

Klöckner folgt Schmidt bei MHD-Streichung

In enger Abstimmung mit den Ländern soll das Bundeslandwirtschaftsministerium eine nationale Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen erarbeiten. Dabei sollen alle Stufen der Wertschöpfung bis hin zum Verbraucher beteiligt werden. Diesen Auftrag der letzten Verbraucherschutzministerkonferenz folgen offenbar Taten.

Ein Problem für Verbraucher ist die Verwechslung zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verbrauchsdatum. Oft werfen Konsumenten Lebensmittel bei Erreichung des Mindesthaltbarkeitsdatums weg.

Ausnahmen für einen MHD-Aufdruck bestehen nach Lebensmittelverordnung für frisches Obst und Gemüse, einschließlich Kartoffeln, die nicht geschält, geschnitten oder auf ähnliche Weise behandelt worden sind. Daher darf auch auf abgepacktem Schnittsalat oder Rucola das MHD fehlen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kennt das Problem und empfiehlt eine Überprüfung des Begriffes. Vielleicht fände sich ein Begriff, den Kunden heute besser verstehen. Zusätzlich soll die MHD-Angabe auf den Verpackungen standardisiert werden. Die Firmen sollten auf diesen Standard verpflichtet werden, denn oftmals ist sei das MHD „schlecht auffindbar, überklebt oder schwer lesbar“, kritisieren die Verbraucherschützer.

Vor der Verbraucherschutzministerkonferenz sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Wir müssen überlegen: Brauchen Zucker, Salz, Getreide oder andere dauerhaltbare Produkte wirklich ein Mindesthaltbarkeitsdatum?“

Zwei Monate später wiederholt Julia Klöckner, stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende, die Forderung in der Rheinischen Post diesen Montag: „Bei Lebensmitteln, die haltbar sind, brauchen wir deshalb kein Mindesthaltbarkeitsdatum.“ Das ist ein Ergebnis der CDU-Zukunftskommission.

Roland Krieg

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