Unzulässig bestrahlt

Ernährung

BVL stellt Daten bestrahlter Lebensmittel vor

In mehr als 50 Ländern werden mehr als 60 Lebensmittelprodukte bestrahlt und Deutschland hatte bereits in den 1920er Jahren mit energiereicher Strahlung experimentiert, Lebensmittel haltbar zu machen. Verbraucherschützer stehen dieser Methode skeptisch gegenüber. In Berlin hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Dienstag die Daten über bestrahlte Lebensmittel vorgestellt. Im Jahr 2007 hat sich gegenüber dem Vorjahr nichts geändert.

Unzulässig bestrahlt und Kennzeichnung vergessen
In Europa gibt es keine harmonisierte Regelung. In Deutschland dürfen nur getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt werden. Tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel, die anderen Ländern rechtmäßig im Verkehr sind, sind auch in Deutschland zugelassen.
Fast ein Prozent der 3.744 Proben waren nach Angaben des BVL unzulässig bestrahlt, bei 0,5 Prozent war die Kennzeichnung fehlerhaft. Bei zwei Drittel der unrechtmäßig bestrahlten Produkte handelt es sich um Nahrungsergänzungsmittel. Auffällig geworden sind getrocknete Steinpilze aus Serbien, frisches Obst und Süßwasserschnecken aus Vietnam sowie ein Würzmittel und Kaninchenfleisch aus China. Insgesamt 10 Proben. Kennzeichnungen fehlten bei Instantnudelsuppen, Nahrungsergänzungsmittel und Tee.
Deutschland selbst bestrahlt rund 330 Tonnen Lebensmittel, von denen ein Drittel in Deutschland und der EU verbleiben.
Das BVL weist darauf hin, dass die Probennahme risikoorientiert ist, also dort wo die größere Wahrscheinlichkeit besteht, Mängel zu finden, auch genauer hingeschaut wird. Daher sind die Zahlen nicht repräsentativ für den gesamten Lebensmittelmarkt.

Lesestoff:
Alle Details finden sie unter www.bvl.bund.de

roRo

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