Verbesserungsbedarf bei Kantinen im Pflegebereich

Ernährung

Lebensmittel sind sicher, aber Restrisiko kann kleiner werden

Der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Helmut Tschiersky, wird nicht müde, auf die sehr gute Situation in der Lebensmittelsicherheit hinzuweisen. Gegenüber Schlagzeilen, wie „tägliches Gift oder schleichendem Tod durch Pflanzenschutzmitteln“ ist Deutschland meilenweit entfernt. Auch Risikolagen, wie bei der grüne Gentechnik, finden sich nirgendwo in der Statistik. Dafür eher Salmonellen und Listerien – also mikrobiologische Verunreinigungen, die nicht zuletzt beim Verbraucher im Küchenalltag vernachlässigt werden.

Kontrolldichte

Das BVL stellte am Donnerstag den Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung vor. Mit mehr als 1,2 Betriebsstätten, die Lebensmittel erzeugen, handeln oder verkaufen erweist sich die Zahl der zu kontrollierenden Betriebe als über die Jahre konstant. 41 Prozent der Betriebe werden mindestens einmal im Jahr kontrolliert. Je höher die Risikoklasse, desto häufiger die Kontrollen. 780.000 Betriebskontrollen haben die Landesämter durchgeführt und in vergangenen Jahr erstmals das neue EU-Recht angewandt. Ab sofort wird zwischen formellen und informellen Maßnahmen unterschieden.

Einfache Fehler, wie einer gesprungen Fliese, oder Abzugshauben außerhalb der Norm werden informell mündlich oder mit einem Gespräch geklärt und bei der Nachkontrolle begutachtet. Diese leichten Verfehlungen wurden bislang in der Statistik zusammen mit formellen Maßnahmen für die Ordnungswidrigkeiten oder gar Betriebsschließungen fällig wurden. Beispielsweise bei  fehlender Mülltrennung oder Schadinsektenbefall aufgeführt. Das Auskoppeln der leichten Verfehlungen hat zu einer Reduzierung der Beanstandungsquote geführt. Lag sie 2016 noch bei 23 Prozent für alle Beanstandungen, ist die Zahl durch alleinige Bertachtung der formellen Beanstandungen auf 13,6 Prozent gefallen.

Darüber hinaus haben die Landesämter 362.057 Lebensmittelproben gezogen und gut 8.000 Proben bei Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, untersucht.

Die Ergebnisse sind über die Jahre miteinander vergleichbar. Rund die Hälfte der Beanstandungen bei Betriebskontrollen ist auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Ein weiteres Viertel entfällt auf fehlende Risikokonzepte und unzureichender Mitarbeiterausbildung.

Bei den Lebensmittelproben entfallen 55 Prozent der Beanstandungen aus den letzten vier Jahren auf fehlende oder falsche Angaben bei der Kennzeichnung. Seit vier Jahren sinkt hingegen die Zahl der mikrobiologischen Verunreinigungen von 18 Prozent im Jahr 2013 auf 15,3 Prozent im letzten Jahr.

Kantinen in Pflegeeinrichtungen

Dennoch hat die Sonderuntersuchung zu Kantinen in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen die Kontrolleure besorgt, sagte Tschiersky. Gerade dort befinden sich Menschen in einem schlechten Allgemeinzustand und sind besonders anfällig. Risikolebensmittel, wie Feinkostsalate, streichfähige Rohwurst, Weichkäse mit Oberflächenschmiere, Räucherfisch und Tiefkühlbeeren können zusätzliche Erkrankungen auslösen und sollten nicht angeboten werden. Dennoch verzichten lediglich zehn Prozent der untersuchten Kantinen auf diese Lebensmittel. Das ist nach Tschiersky keine Frage der Kosten, sondern des fehlenden Risikobewusstseins. Obwohl, und das sorgt die Kontrolleure, es einen speziellen Leitfaden des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gibt, der auf acht Seiten die wichtigsten Punkte von der Warenbeschaffung bis zur Aufbereitung enthält [1].

Kosmetika auf dem Wochenmarkt

Auf Wochenmärkten sind oft selbst hergestellte Kosmetika oder Produkte aus Drittländern erhältlich. Fehlende Kennzeichnung wie beispielsweise der Hinweis auf Allergien kann für Verbraucher gefährlich sein. Fast ein Fünftel der begutachteten Straßenverkäufer hatten Kennzeichnungsmängel bei ihren Produkten. Entweder fehlte die Chargennummer oder die Angabe des Importeurs (Rückverfolgbarkeit) oder es fehlte das Mindesthaltbarkeitsdatum. Weil diese Kontrolle negativ überraschte, wollen die Landesämter hier künftig öfter nachschauen.

Lesestoff:

[1] Sicher verpflegt: https://www.bfr.bund.de/cm/350/sicher-verpflegt-besonders-empfindliche-personengruppen-in-gemeinschaftseinrichtungen.pdf

Roland Krieg

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