Verbraucher müssen sich an neue Etiketten gewöhnen

Ernährung

Ab dem 13. Dezember neue Lebensmittelinformationen

Es ist fast wie ein Bilderrätsel. Erkennen Sie auf dem Foto die Unterschiede zwischen dem rechten und dem linken Bild?

Lebensmittelunternehmen, die bis zum 12. Dezember ihr Müsli, Joghurt, Fleisch oder Pizza in die Verpackung abfüllen, nutzen noch die Kennzeichnung für Lebensmittel nach dem linken Bild. Wer einen Tag später abfüllt, der muss die Kennzeichnung nach dem rechten Muster nutzen. Denn am 13. Dezember tritt nach vielen Jahren der Harmonisierung und teilweise erbittertem Streit, wie um die Nährwertangaben, die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Hinter dem Begriff verbirgt sich die EU-Verordnung 1169/2011, deren Umsetzung in Deutschland mit dem 13. Dezember beginnt. Solange bekamen die Unternehmen Zeit für die Umsetzung.

Gekommen, um zu bleiben

Und die hat alle Bereiche eines Unternehmens betroffen, wie Dr. Petra Unland von Oetker Nahrungsmittel am Dienstag in Berlin aufzählte. Von den Produktentwicklern bis zur IT, vom Marketing über Einkauf, Qualitätsmanagement und der Logistik waren zahlreiche Mitarbeiter mit der Verordnung beschäftigt. „Der Teufel steckt im Detail“, sagte die Rechtsanwältin. Alle Zulieferer mussten wegen der Herkunftsangaben befragt werden, Etiketten wurden neu entworfen, um Ansprüche an neue Kennzeichen oder größere Schrift mit der Werbung für ein Produkt auf das Etikett zu bekommen. Beispielsweise musste der Natriumgehalt eines Lebensmittels in den Begriff „Salz“ umgerechnet werden, der neu auf den Produkten prangt.

Die LMIV ist für einen langen Zeitraum geplant. Sie löst die alte Etikettenrichtlinie ab, die seit 1978 besteht, harmonisiert die Angaben zwischen den EU-Mitgliedsländern und ist vielfach ein Kompromiss zwischen Verbraucherschützern und Lebensmittelunternehmen. Die Verordnung ist für einige noch offene Fragen eine Rahmenverordnung. So werden Herkunftskennzeichnung für Zutaten, Angaben wie vegetarisch oder vegan oder die Aufschrift „Spuren von Allergenen“ nachgereicht, ohne gleich den bürokratischen Aufwand der EU-Gesetzgebung noch einmal zu vollziehen.

„Sehr zufrieden“

Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer beim Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), zeigte sich „sehr zufrieden mit den Regeln für alle, auch wenn die Arbeit sehr mühsam war.“ Der BLL hat in den letzten Wochen seine Mitgliedsunternehmen umfassend über die Änderungen informiert. Am Dienstag folgte die Presse als Multiplikator für die Verbraucher. Auf der Grünen Woche haben die Konsumenten Gelegenheit, sich beim BLL auch direkt zu informieren. „Das Ergebnis ist weitgehend praktikabel“, unterstreicht Minhoff. Peter Loosen, der den BLL in Brüssel vertritt, unterstreicht sogar, dass die Kennzeichnung im Rahmen des TTIP-Abkommens Bestand haben werde. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen den USA und der EU müssten die Amerikaner ihr Hühnchenfleisch in Deutschland mit dem Begriff „Chlorhühnchen“ kennzeichnen. Wer das dann nicht mag, der lässt es liegen.

Was ist neu?

Auch auf den zweiten Blick fallen Änderungen nur denjenigen auf, die sich bereits vorher intensiv mit den Angaben auf der Verpackung beschäftigt haben. Bei den verpflichtenden Angaben sind Anweisungen, das Ursprungsland und die Nährwertdeklaration neu, sofern die Unternehmen sie nicht bislang schon aufgedruckt haben. Die Lesbarkeit wurde geregelt. Das kleine x muss als Referenzbuchstabe jetzt 1,2 mm Höhe auf der größten Oberfläche der Verpackung aufweisen. Die Liste der Allergene bleibt identisch, die Stoffe müssen jetzt aber durch Hervorhebung deutlicher gemacht werden.

Was ist wirklich neu?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer blickte auf die wirklichen Neuerungen. „Echt neu“ sei nur die Schriftgröße, sonst ändere sich eigentlich nichts. So wird der Farbstoff Titandioxid künftig mit dem Begriff „nano“ in Klammern ergänzt. Damit mogele sich der Gesetzgeber aus jeglicher Verantwortung und überlasse dem Verbraucher die Entscheidung, ob er das Lebensmittel verzehren will oder nicht. Wenn Titandioxid als weißer Farbstoff giftig wäre, hätte er keine Lebensmittelzulassung erhalten. Wenn er nicht giftig ist, warum müsse er dann besonders gekennzeichnet werden? „Ich glaube diese Regelung bringt überhaupt nichts“, kritisiert Dr. Hagenmeyer. Auch die Angabe des Einfrierdatums erziele keine Sicherheit. Eingeführt, um Gammelfleischskandale zu verhindern, werden Kriminelle die Angaben auch zu fälschen wissen. Damit werden Probleme nicht gelöst.

Über zu viel Kennzeichnung wird auch künftig gestritten werden. Eine Unzahl an Umfragen belegt, dass Verbraucher oftmals die Angaben nicht einzuordnen wissen. Und wenn er sich getäuscht fühlt, egal bei welchem Aspekt, dann kaufe er das Produkt genau einmal, resümiert Dr. Unland. Verantwortungsvolle Firmen täuschen nicht.

Plus und Minus

Im Wesentlichen ist auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zufrieden. Seine Liste der Kritikpunkte besteht aus dem Fehlen einer verbraucherfreundlichen Ampelkennzeichnung über die Gesundheit der Lebensmittel. Die Schrift sei für viele Verbraucher noch zu klein, eine Zutatenliste bei loser Ware fehlt, auch Imitate würden nicht auf den ersten Blick erkennbar und allgemeine und erlaubte Kennzeichnungen wie „Gewürze“ und „Kräutermischung“ im Zutatenverzeichnis legen nicht alle Zutaten offen.

Für Dr. Unland von Oetker bleiben Interpretationsunsicherheiten durch vage Begriffe. Ungünstig seien auch das Baustellenkonzept der offenen Punkte, die komplexe Herkunftskennzeichnung, der Platz bei mehrsprachigen Verpackungen und die Änderung aller genutzten Verpackungen zu einem fixen Termin.

Verpackungsaufwand

Für die internationalen Firmen besteht ein großer Aufwand. Es muss jeweils die Landessprache des Vermarktungsgebietes vorhanden sein. Oetker probiert neue Produkte zunächst einmal in kleinen Chargen, ob es bei den Verbrauchern überhaupt ankommt. Daher müssten aufwendig kleine Verpackungsmengen hergestellt werden. Zudem multipliziere sich der Verpackungsaufwand durch die Verbreitung eines Produktes in mehreren Ländern. „Das koste sehr viel Geld“, sagte Dr. Unland.

Gegenüber Herd-und-Hof.de konnte sie aber den Vorwurf nicht ganz entkräften, dass Einpersonenhaushalte und die Bedienung einzelner Marktsegmente mit unterschiedlichen Verpackungsgrößen den Verpackungsaufwand nicht sowieso so schon vergrößert haben. Das Argument, die Mehrsprachigkeit sei aus Sicht des Verpackungsaufwandes nicht ökologisch, sollte mit dem generellen Verpackungswahn gegengerechnet werden.

Sourcing

Die Herkunftsangabe bei Fertigprodukten wird spannend. Eine Pizza mit drei verschiedenen Fleischsorten, die jeweils von drei Zulieferern stammen, kommt rechnerisch auf 33 Möglichkeiten für die genaue Herkunftsbezeichnung. Für Dr. Unland spiele die Qualität eine wichtigere Rolle als die Herkunft.

Das zurückliegende Pferdefleischereignis allerdings resultiert aus einem Herkunftsskandal. Daraufhin forderten Europapolitiker im Agrar- und Umweltausschuss eine Verkürzung der Wertschöpfungsketten. Das mache nicht nur die Lebensmittelverarbeitung transparenter, sondern helfe auch der regionalen Wirtschaft.

Für große Unternehmen wäre eine wie auch immer geformte Umsetzung wohl ein Horrorszenarium. Oetker produziert für zwei Millionen Euro Wareneinkauf eine einzige Pizzavariante. Damit die Produktion aufrecht erhalten bleibt, muss beispielsweise die Fleischanlieferung kontinuierlich erfolgen. Wenn aus verschiedenen Gründen ein Zulieferer ausfalle, muss ein zweiter mit gleicher Qualität und Menge einspringen können. Eine Reduzierung auf wenige oder gar nur eine Quelle sei unmöglich. Abgesehen davon wolle sich auch Oetker im Wettbewerb nicht von einem Zulieferer abhängig machen, um dann einen vorgeschriebenen Preis bezahlen zu müssen, sagte sie zu Herd-und-Hof.de. Dr. Unland hinterfragte, ob die Herkunft wirklich ein für den Käufer entscheidendes Qualitätskriterium sei? Ein deutscher Fleischunternehmer könne schlechtere Qualität liefern als ein asiatischer.

Nährwertangaben kommen erst 2016

Die neue Nährwertkennzeichnung gibt es auch bereits – ist aber erst ab dem 13. Dezember 2016 gültig. Die Frage nach Big 4 oder Big 8 hat sich auf Big 7 eingestellt. Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz müssen angegeben werden.

Lesestoff:

Nährwertkennzeichnung bleibt nur Teil der Wirklichkeit

Aufgaben für die Lebensmittelsicherheit

Roland Krieg; Foto: roRo, Grafik: BLL

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