Verbraucher sind schlecht informiert

Ernährung

Mangelhafte Verbraucherkenntnisse

Welcher Flachbildschirm ist preiswerter? Der für 500 Euro mit 10 Prozent Rabatt oder das Angebot für das gleiche Modell im Nachbargeschäft für 400 Euro? Zwei von zehn Kunden konnten diese Frage nicht richtig beantworten.
Auch fast 60 Prozent waren nicht in der Lage die Liste der Inhaltsstoffe von Lebensmittel richtig zu lesen, 18 Prozent fanden auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht. Das aktuelle Eurobarometer hat schreckliche Ergebnisse über das Kundenbewusstsein herausgefunden. Rückgaberecht: Fast Fehlanzeige.

Nur Wissen schützt

Mehr als 56.000 Verbraucher aus allen EU-Ländern und zusätzlich aus Norwegen und Island wurden im letzten Jahr nach ihren Kenntnissen über Rabatte, Rechte und Siegel befragt. Hintergrund: Nur wer gut informiert ist und seine Rechte kennt, wird nicht über den Tisch gezogen. Der mündige Verbraucher handelt souverän. Unsichere Verbraucher hingegen stehen ratlos vor der Auswahl, kennen ihre Rechte nicht und wehren sich nicht, wenn etwas schief geht.
EU-Verbraucherkommissar John Dalli findet die Ergebnisse „besorgniserregend“: „Viele Verbraucher laufen Gefahr, betrogen oder übers Ohr gehauen zu werden oder aggressiven Verkaufsmethoden nachzugeben, und wissen nicht, dass sie ihre Entscheidung überdenken und unnötige Käufe rückgängig machen können. Wenn Verbraucher ihre Auswahl nicht sicher treffen und Schaden vermeiden können, leiden nicht nur die Verbraucher selber, sondern auch innovative, ehrliche Anbieter, die das Wachstum voranbringen.“

Wer hilft?

Knapp 50 Prozent der Verbraucher fühlen sich schlecht beraten und informiert, so die Umfrage. Das Ergebnis zeigt aber auch: Die Industrie kann fehlende Kenntnisse über die Prozentrechnung nicht ausgleichen. Das die Gewährleistungspflicht 24 Monate währt – warum muss das bei jedem Produkt noch explizit genannt werden? Neue Siegel, Kennzeichen oder Tabellen auf den Produkten, wie sie derzeit oftmals gefordert werden, veräußern mehr die Eigenverantwortung des Kunden an Dritte. Bevor König Kunde seine Rechte einfordert, muss er seinen kaiserlichen Pflichten nachgehen.
Verbraucherbildung ist das Geheimnis und Schleswig-Holstein hatte das im Schuljahr 2009/2010 auch bundesweit erstmals verpflichtend eingeführt. Ein Jahr zuvor hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gleich ein ganzes Konzept zur „Verbraucherkompetenz“ vorgelegt. Damit soll die Alltagspraktik in die Schulen eingeführt werden. Das EU-Barometer zeigt, was noch fehlt.

Lesestoff:
EU-Umfrage: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_342_en.pdf
vzbv: www.verbraucherbildung.de
Schulfach in Schleswig-Holstein

Roland Krieg

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