Verbraucher sind schlecht informiert
Ernährung
Mangelhafte Verbraucherkenntnisse
Welcher
Flachbildschirm ist preiswerter? Der für 500 Euro mit 10 Prozent Rabatt oder
das Angebot für das gleiche Modell im Nachbargeschäft für 400 Euro? Zwei von
zehn Kunden konnten diese Frage nicht richtig beantworten.
Auch fast 60
Prozent waren nicht in der Lage die Liste der Inhaltsstoffe von Lebensmittel
richtig zu lesen, 18 Prozent fanden auf der Verpackung das
Mindesthaltbarkeitsdatum nicht. Das aktuelle Eurobarometer hat schreckliche
Ergebnisse über das Kundenbewusstsein herausgefunden. Rückgaberecht: Fast
Fehlanzeige.
Nur Wissen schützt
Mehr als 56.000
Verbraucher aus allen EU-Ländern und zusätzlich aus Norwegen und Island wurden
im letzten Jahr nach ihren Kenntnissen über Rabatte, Rechte und Siegel befragt.
Hintergrund: Nur wer gut informiert ist und seine Rechte kennt, wird nicht über
den Tisch gezogen. Der mündige Verbraucher handelt souverän. Unsichere
Verbraucher hingegen stehen ratlos vor der Auswahl, kennen ihre Rechte nicht
und wehren sich nicht, wenn etwas schief geht.
EU-Verbraucherkommissar
John Dalli findet die Ergebnisse „besorgniserregend“: „Viele Verbraucher laufen
Gefahr, betrogen oder übers Ohr gehauen zu werden oder aggressiven
Verkaufsmethoden nachzugeben, und wissen nicht, dass sie ihre Entscheidung
überdenken und unnötige Käufe rückgängig machen können. Wenn Verbraucher ihre
Auswahl nicht sicher treffen und Schaden vermeiden können, leiden nicht nur die
Verbraucher selber, sondern auch innovative, ehrliche Anbieter, die das
Wachstum voranbringen.“
Wer hilft?
Knapp 50 Prozent
der Verbraucher fühlen sich schlecht beraten und informiert, so die Umfrage.
Das Ergebnis zeigt aber auch: Die Industrie kann fehlende Kenntnisse über die
Prozentrechnung nicht ausgleichen. Das die Gewährleistungspflicht 24 Monate
währt – warum muss das bei jedem Produkt noch explizit genannt werden? Neue
Siegel, Kennzeichen oder Tabellen auf den Produkten, wie sie derzeit oftmals
gefordert werden, veräußern mehr die Eigenverantwortung des Kunden an Dritte.
Bevor König Kunde seine Rechte einfordert, muss er seinen kaiserlichen
Pflichten nachgehen.
Verbraucherbildung
ist das Geheimnis und Schleswig-Holstein hatte das im
Schuljahr 2009/2010 auch bundesweit erstmals verpflichtend eingeführt. Ein Jahr
zuvor hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gleich ein ganzes
Konzept zur „Verbraucherkompetenz“ vorgelegt. Damit soll die Alltagspraktik in
die Schulen eingeführt werden. Das EU-Barometer zeigt, was noch fehlt.
Lesestoff:
EU-Umfrage: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_342_en.pdf
vzbv: www.verbraucherbildung.de
Schulfach in Schleswig-Holstein
Roland Krieg