„Verfault das Schulobstprogramm“?
Ernährung
Schnelle Entscheidung beim Schulobst gefordert
Hessen hatte in der letzten Bundesratssitzung das EU-Schulobstprogramm scheitern und in den Vermittlungsausschuss wandern lassen. Das Programm gefährde den Grundsatz der Subsidiarität und der Bund hätte für die Schulobstverteilung keine Gesetzgebungskompetenz. Mittlerweile kritisieren Verbände diese Entscheidung.
Schulobst verfault im Föderalismusdschungel
Schon vor zwei Wochen meldete sich der Städte- und Gemeindebund: „Wir brauchen eine schnelle Entscheidung, damit das Gesetz noch in dieser Legislatur verabschiedet werden kann“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Die Länder wehrten sich gegen die Selbstbeteiligung in Höhe von 18,6 Millionen Euro für die Umsetzung. Der Passauer Neuen Presse sagte er, dass Schulobst drohe im Föderalismusdschungel zu verfaulen.
Kritik auch von der DGE
Weniger drastisch, aber umso sachlicher forderte die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) in der letzten Woche das „dringend benötigte“ Schulfruchtprogramm. Für das Programm spreche alleine der Präventionsgedanke vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall und Bluthochdruck. Lediglich 19 Prozent der 6- bis 12jährigen Kinder erreichen die empfohlene Verzehrsmenge bei Obst und nur zu sechs Prozent bei Gemüse.
Die DGE empfahl, das Schulobstprogramm der EU in Deutschland zu etablieren und zu nutzen. „Die deutschlandweite Umsetzung wäre ein entscheidender Schritt für die Verankerung einer besseren Ernährung. Es werden zudem Zielgruppen erreicht, die für klassische Aufklärungsmaßnahmen kaum empfänglich sind“, erklärt die DGE. Vor allem Kinder aus sozial benachteiligten Familien würden von dem Programm profitieren. Dr. Helmut Oberritter, Präsident der DGE: „Ein nationales Schulfruchtprogramm wäre aus Sicht der DGE und der 5 am Tag-Kampagne ein wesentlicher Schritt, um Kinder und Jugendliche an eine obst- und gemüsereiche Ernährung heranzuführen.“ Zusammen mit den EU-Geldern stünden Deutschland damit ab Herbst rund 40 Millionen Euro zur Verfügung.
roRo