Verzehrempfehlung rohe Sprossen und Keimlinge
Ernährung
EHEC: Verzehrempfehlung konkretisiert
Gemeinsam haben das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Robert Koch-Institut (RKI) am Donnerstag ihre Verzehrempfehlung zu rohen Sprossen und Keimlingen konkretisiert.
Nach vorliegenden Erkenntnissen aus den Bundesländern gilt nur noch die Verzehrempfehlung zum Schutz vor EHEC O104:H4 auf Bockshornklee sowie seinen Sprossen und Keimlingen im rohen Zustand zu verzichten. Andere Sprossen und Keimlingen hingegen können hingegen wieder roh verzehrt werden. Sie stehen nicht im Zusammenhang mit den Infektionen.
Die Bundesländer haben ihre Untersuchungen abgeschlossen, ob es Kreuzkontaminationen mit anderen Sprossen und Keimlingen gegeben hat. Das hat sich nicht bestätigt. Die Rücknahme der betroffenen Bockshornkleechargen aus Ägypten sind mittlerweile abgeschlossen. Das Importverbot für Bockshornklee- und weitere samen aus Ägypten bis zum 31. Oktober bleibt weiterhin bestehen.
Sollten Haushalte noch Bockshornkleesamen aus den Jahren 2009 und 2011 haben, sollten sie diese im Restmüll entsorgen. Das gilt auch für Samenmischungen, die Bockshornklee enthalten. Verbraucher, die diesen Samen für eigene Gewürzmischungen verwenden wollen, sollten diese vor der Weiterverarbeitung durch beispielsweise Rösten in der Pfanne kräftig erhitzen.
Das BfR empfiehlt Herstellern von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr, die samen so zu behandeln, dass eventuelle Krankheitserreger eliminiert werden. das Herstellungsverfahren begünstige alleine schon das Wachstum von Krankheitserregern.
Das gilt auch für Sprossen generell, die Konsumenten in verpacktem Zustand kaufen. Untersuchungen des BfR aus dem Jahr 2009 haben gezeigt, dass sich innerhalb von wenigen Tagen Bakterien in den sprossen stark vermehren.
roRo