VIG spaltet noch immer

Ernährung

VIG soll noch weiter ausgebaut werden

Die Anhörung zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz spaltet weiterhin die Beteiligten. Gleichzeitig soll das Gesetz aus dem Jahr 2008 nach seiner Evaluierung auch schon erweitert werden.

Kontroversen zeigen: Richtiger Weg

Die Kontroversen um das Gesetz bezeichnete Mechthild Heil, verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das die richtige Balance zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen gelungen sei.
Konsumenten können künftig schneller, auch per E-Mail und formlos, Anfragen stellen und Kosten werden nur noch bei sehr hohem Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Bei Rechtsverstößen ist die Auskunft bis zu einem Aufwand von 1.000 Euro kostenfrei. Künftig soll es nicht nur um Lebensmittel, sondern auch um Spielzeug, Haushaltsgeräte und Heimwerker-Artikel gehen.

Fürs Grundgesetz

Gerd Billen von der Verbraucherzentrale Bundesverband führte an, dass Verbraucher nach dem Grundgesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit haben und forderte daher die Ausdehnung des Geltungsbereiches auch auf alle Dienstleistungen, „die das Eigentum berühren“. Das VIG müsse auf jeden Fall einfacher gemacht werden, da es für Konsumenten zu kompliziert verfasst sei.
Christoph Hahn vom Deutschen Gewerkschaftsbund forderte Transparenz der Finanzbranche und plädierte für das Restaurant-Barometer auch die Einbeziehung von sozialen Standards bei der Bewertung des Betriebes. Unterstützung bekam er von Peter Knitsch aus dem Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen. Ethische Gesichtspunkte gehörten zum Informationsanspruch gegenüber Unternehmen für Verbraucher dazu, da sie ihre Kaufentscheidung auch nach diesen Kriterien ausrichten.

„Medienversorgungsgesetz“

Für Rechtsanwalt Walter Scheuerl habe das bisherige Gesetz ausgereicht. Den Entwurf bezeichnete er als „Medienversorgungsgesetz“. Im Hintergrund steht der Fall Birkel. Durch einen falschen Verdacht machte das Flüssigei-Unternehmen in den 1980er Jahre pleite. Die Nachfahren bekamen noch eine Entschädigung. Das VIG sehe nach einem falschen Verdacht keine mehr vor, so Scheuerl. Behörden dürften ohne Prüfung veröffentlichen und das Unternehmen dadurch rechtlos stellen.
Feiner formulierte es Marcus Girnau, vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL): „Das VIG dient nicht der Abwehr der akuten Gesundheitsgefährdung. In diesem Gesetz geht es um Auskunftsansprüche ohne Verfahrensdruck.“ Die Lebensmittelwirtschaft sehe sich „unangemessen benachteiligt. Kunden nehmen täglich Direktkontakte zu den Unternehmen auf, was belege, dass sachbezogene Informationen bei Verbrauchern ankommen.

Lesestoff:

Insgesamt hat das VIG kaum Verbraucher zum Nachfragen gereizt

Der Birkel-Schatten und die Esskultur

Roland Krieg (mit hib)

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