VIG spaltet noch immer
Ernährung
VIG soll noch weiter ausgebaut werden
Die Anhörung zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz spaltet weiterhin die Beteiligten. Gleichzeitig soll das Gesetz aus dem Jahr 2008 nach seiner Evaluierung auch schon erweitert werden.
Kontroversen zeigen: Richtiger Weg
Die Kontroversen um das Gesetz bezeichnete
Mechthild Heil, verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
das die richtige Balance zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen
gelungen sei.
Konsumenten können künftig
schneller, auch per E-Mail und formlos, Anfragen stellen und Kosten werden nur
noch bei sehr hohem Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Bei Rechtsverstößen
ist die Auskunft bis zu einem Aufwand von 1.000 Euro kostenfrei. Künftig soll
es nicht nur um Lebensmittel, sondern auch um Spielzeug, Haushaltsgeräte und
Heimwerker-Artikel gehen.
Fürs Grundgesetz
Gerd Billen von der
Verbraucherzentrale Bundesverband führte
an, dass Verbraucher nach dem Grundgesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit
haben und forderte daher die Ausdehnung des Geltungsbereiches auch auf alle
Dienstleistungen, „die das Eigentum berühren“. Das VIG müsse auf jeden Fall
einfacher gemacht werden, da es für Konsumenten zu kompliziert verfasst sei.
Christoph Hahn vom Deutschen Gewerkschaftsbund
forderte Transparenz der Finanzbranche und plädierte für das
Restaurant-Barometer auch die Einbeziehung von sozialen Standards bei der
Bewertung des Betriebes. Unterstützung bekam er von Peter Knitsch aus dem
Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen. Ethische Gesichtspunkte
gehörten zum Informationsanspruch gegenüber Unternehmen für Verbraucher dazu,
da sie ihre Kaufentscheidung auch nach diesen Kriterien ausrichten.
„Medienversorgungsgesetz“
Für Rechtsanwalt Walter Scheuerl
habe das bisherige Gesetz ausgereicht. Den Entwurf bezeichnete er als „Medienversorgungsgesetz“.
Im Hintergrund steht der Fall Birkel. Durch einen falschen Verdacht machte das
Flüssigei-Unternehmen in den 1980er Jahre pleite. Die Nachfahren bekamen noch
eine Entschädigung. Das VIG sehe nach einem falschen Verdacht keine mehr vor,
so Scheuerl. Behörden dürften ohne Prüfung veröffentlichen und das Unternehmen dadurch
rechtlos stellen.
Feiner formulierte es Marcus
Girnau, vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL): „Das VIG
dient nicht der Abwehr der akuten Gesundheitsgefährdung. In diesem Gesetz geht
es um Auskunftsansprüche ohne Verfahrensdruck.“ Die Lebensmittelwirtschaft sehe
sich „unangemessen benachteiligt. Kunden nehmen täglich Direktkontakte zu den
Unternehmen auf, was belege, dass sachbezogene Informationen bei Verbrauchern
ankommen.
Lesestoff:
Insgesamt hat das VIG kaum
Verbraucher zum Nachfragen gereizt
Der Birkel-Schatten und die
Esskultur
Roland Krieg (mit hib)