VIG verändert Informationskultur

Ernährung

Lebensmittelkontrolle: Wird noch mehr veröffentlicht?

Das Verbraucherinformationsgesetz hat seit seinem Bestehen die Diskussion nicht verändert. Das Berliner Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertungen (IZT), das die Analyse des Gesetzes für das Bundeslandwirtschaftsministerium durchgeführt hat, hält hingegen eine Veränderung der Informationskultur bei Behörden für möglich.

Pankow und Heidelberg
Das VIG gibt Behörden die Möglichkeit, von sich aus mit Informationen über das Internet an die Öffentlichkeit zu gehen. Das IZT sieht mit den Veröffentlichungen in Berlin-Pankow und in Heidelberg Beispiele, die Nachahmer finden könnten. In Pankow werden nach Lebensmittelkontrollen Restaurants in eine Positiv- und Negativliste aufgenommen, Heidelberg informiert, welche Weinhändler ihre Ware falsch etikettieren.
„Bislang informieren erst wenige Behörden proaktiv im Internet. Doch Beispiele wie das Smiley-Projekt in Berlin-Pankow oder die Aktivitäten des Landratsamtes Heilbronn während des sogenannten Weinskandals zeigen, dass diese behördlichen Initiativen in der Regel auf ein positives Echo bei den Verbrauchern stoßen.“ Britta Oertel vom IZT ist zuversichtlich: „Wir gehen davon aus, dass zukünftig weitere Behörden die neuen Möglichkeiten nach § 5 Abs.1 Satz 2 VIG zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzen werden.“

Lesestoff:
Gelegenheit, Stellung zum VIG zu nehmen, bietet die Internetseite www.vigwirkt.de. Dort finden Sie die Evaluation des Gesetzes und die Studie des IZT.

roRo

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