VIG wurde zum Trauerspiel

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Heftige Kritik der Verbraucherzentralen am VIG

>Gerd BillenDer Staat auf dem Weg zum Verbraucherschützer ist gescheitert. So lautet das Resümee nach der Kritik des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin. Im Vorfeld zur Grünen Woche bezeichnete Vorstand Gerd Billen das von Seehofer als Quantensprung bezeichnete Verbraucherinformationsgesetz (VIG) als „Trauerspiel und Lachnummer“. Der vzbv hat in einer bundesweiten Studie selbst einmal nach Informationen nachgefragt und Verbraucher nachfragen lassen. 105 Anträge kamen zusammen, wovon 65 von den Verbraucherschützern gestellt wurden.

Verbraucher zweiter Klasse
Die Antworten an die Verbraucherschützer waren durchweg qualitativer als die Antworten an die Verbraucher, so dass Billen den Behörden vorwirft, die eigentliche Zielgruppe der Verbraucher nur als Kunden zweiter Klasse zu sehen. Die meisten Antworten enthielten weder einen Produktnamen, noch den Hersteller oder die Verkaufsstelle. Oftmals wurde in der Antwort auf den Jahresbericht oder die Stiftung Warentest verwiesen. Lediglich mit den Antworten in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz waren die Verbraucherschützer zufrieden.
Ein großes Hindernis für Verbraucher ist die Gebührenordnung. Zwar kosten die meisten Anfragen zwischen fünf und 25 Euro, doch weil die Gebühren kostendeckend sein sollen, werde oft ein möglicher Betrag von 500 Euro genannt, was Konsumenten die Frage wieder zurückziehen lässt.
Ein weiteres Hindernis ist die zentrale Ansprechstelle. Die Bundesländer verweisen auf die regionalen Landesämter. Dort werden Fragen oftmals als zu unpräzise gestellt, wieder abgelehnt. Eine Kundin musste die Frage nach Pflanzenschutzmittelrückständen in Obst mehrfach präzisieren auf welchen Umkreis, Zeitraum und welches Geschäft sich die Frage bezieht. Eine Analyse hätte dann erst in ein paar Wochen vorgelegen. Überhaupt sind die Ämter mit den Antworten nicht schnell genug. Anfragen aus dem Juli wurden wegen Urlaubszeit erst im September beantwortet.
Ziel des VIG ist es, den Verbraucher präzise zu informieren, doch halten die Ämter vor Veröffentlichung von Ergebnissen Rücksprache mit den Herstellerfirmen, um keine Geschäftsgeheimnisse preis zu geben. Antworten fallen dann sehr vage aus.
Weil die regionalen Landesämter die Fragen beantworten, können die Antworten auch bei den gleichen Fragen differieren. Das hatte Hedi Grunewald, Ernährungsreferentin der vzbv bei der Auswertung festgestellt. So erklärt sich auch Roland Stuhr, Referent für Wirtschaftsrecht unterschiedliche Antworten. Bei einem Verstoß gegen geltendes Recht muss der Herstellername und das Produkt genannt werden. Doch für das eine Landesamt ist bereits das Überschreiten eines Höchstwertes ein Verstoß, für das andere besteht der erst dann, wenn er amtlich festgestellt und geahndet wurde.

Handlungsbedarf für Ilse Aigner
Das VIG wird in seiner Anlage zwei Jahre getestet. Nach einem guten halben Jahr hat der vzbz bereits konkrete Anforderungen an die Politik. Generell müsse Verbraucherministerin Ilse Aigner das Gesetz deutlicher formulieren und nachbessern. Die Gebührenordnung müsse abgeschafft werden und Antworten sollen innerhalb eines Monats vorliegen. Die Bundesländer sollten eine zentrale Anlaufadresse schaffen, damit die Verbraucher ihrem Recht auf Information schnell, unbürokratisch und preiswert nachkommen können.

Die Verbraucherzentrale finden Sie auf der IGW Halle 23a (im Bereich Lebenswelten (Übergang zu Halle 22a)

roRo

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