„Wabenecht“ gibt es nicht mehr

Ernährung

Leitsätze für Honig neu geschrieben

Über das Informationsportal Lebensmittelklarheit.de kommen viele Verbraucher erstmals mit den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches in Kontakt. Dort steht, zugegebenermaßen, nicht immer verständlich notiert, was rechtlich bei der Herstellung von Lebensmitteln erlaubt ist.
Die Leitsätze sind jedoch nicht starr und verändert sich. So hat der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) zusammen mit dem LAVES Institut für Bienenkunde Celle nach langer Zeit eine Neufassung der Leitsätze für Honig durchgesetzt. Unsinnige Begriffe wie „kaltgeschleudert“ und „wabenecht“ gibt es nicht mehr. Beide Begriffe stellen nach Ansicht des D.I.B. eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar und haben oft bei Verbrauchern Irritationen geführt.

„Auslese“ und „Premium“

Die Honig-Verordnung erlaubt die Hervorhebung besonderer Qualitätsmerkmale, die durch die Leitsätze festgeschrieben werden. Jetzt können besonders schonend geerntete und behandelte Honige mit Begriffen wie „Auslese“ und „Premium“ ausgelobt werden, wenn die Imker das mit nachweislichen Kennzahlen untermauern können. Damit wird sicher gestellt, dass Verbraucher Honig mit bester Qualität kaufen, so der D.I.B. „Damit ist nicht etwas wesentlich Neues, sondern vor allem mehr Rechtssicherheit entstanden“, erläutert D.I.B.-Wissenschaftsbeirat Dr. Werner von der Ohe. Er ist sicher, dass zahlreiche andere Honige an den neuen Leitlinien scheitern werden.

roRo

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