Warentest unterliegt im Schokoladenstreit
Ernährung
Landgericht München gibt Ritter Sport Recht
Der Test von Nussschokoladen von der Stiftung Warentest im Dezemberheft wirkt nach. Die Berliner haben dem Schokoladenhersteller Ritter Sport ein „mangelhaft“ gegeben, weil das Aroma synthetisch sei [1].
Es geht um den Armostoff Piperonal, den die Tester nachgewiesen hatten und Ritter Sport eine Täuschung vorwarfen, weil das auf dem Etikett nicht verzeichnet sei. Die Schokolade sei nicht verkehrsfähig.
Dem hat die Alfred Ritter GmbH und Co. KG widersprochen und eine Unterlassungsverfügung erwirkt. Zusammen mit dem Lieferanten des Aromastoffes, der Symrise AG, erklärte Ritter, dass Piperonal natürlich in Pfeffer, Vanille oder Sassafras-Öl vorkomme und der Stoff durch von der EU zugelassene Verfahren gewonnen wird. Warentest hingegen behauptet, dass der Stoff synthetisch durch eine Oxidation hergestellt werde und hatte Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt.
Am Montag hat das Landgericht München I dem Schokoladenhersteller Recht gegeben. Die Bewertung habe die Firma in ihren Rechten verletzt, was die Warentester im Rahmen der Meinungsäußerung einzuschränken habe. Warentest habe zwar das Recht höhere Standards anzulegen. Aber die Tester hätten auch die Gründe für ihre Erwägung offen legen müssen. Die Verbraucher hätten nicht nachvollziehen können, warum das Ergebnis zustande kam. Die Tester hätten eine „Unschärfe“ in der Berichterstattung hingenommen, die über das Ziel der Verbraucheraufklärung hinausgehe. Es habe nie eine Gefährdung der Verbraucher bestanden und die Tester hätten die Aromenverordnung der EU „unzutreffend vorgenommen“. Gerade deshalb habe ein fairer Warentest nicht stattgefunden. Die Tester konnten in der mündlichen Verhandlung nicht ausschließen, dass das Aroma auch auf natürliche Weise hergestellt worden ist.
Das Landgericht München hat unter dem Aktenzeichen 9 O 25477/13 (nicht rechtskräftig) dem Widerspruch der Tester zurückgewiesen. Die Berliner bemängeln, dass weder Ritter Sport noch die Symrise AG den tatsächlichen Herstellungsprozess im Verfahren nicht offen gelegt haben. Der Lieferant habe den Aromastoff selbst nur bezogen. Die Stiftung Warentest kündete am Montag an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das bisherige Verfahren fand im einstweiligen Rechtsschutz statt und ist eben deshalb nicht rechtskräftig. Die inhaltliche Frage wird in einem Hauptprozess geklärt.
Ritter Sport sieht sich durch das Urteil gestärkt. Die Deklaration „natürliches Aroma“ ist richtig und es liege keine Verbrauchertäuschung vor. „Die heutige Entscheidung des Landgerichts hat wie gehofft für Verbrauchersicherheit gesorgt, die in den vergangenen Wochen durch die Stiftung Warentest erheblich beeinträchtigt war“, kommentierte Inhaber Alfred T. Ritter das Urteil.
Lesestoff:
Roland Krieg