Wasserspender oder Flaschenwasser?

Ernährung

BfR bewertet Risiken neu

>Zuerst sah man sie in den Mickey Mouse Heften, wenn einer der Helden den Pappbecher an einen Glasballon hielt und Wasser zapfte, um seinen Durst zu löschen. Mittlerweile gibt es den kostenlosen Service in deutschen Arztpraxen, Krankenhäusern, Arbeits- und Kindertagesstätten sowie Banken: Die klassische technische Ausstattung der so genannten Watercooler, trägt einen abnehmbaren Plastikbehälter mit dem erfrischenden Nass. Die zweite Variante ist direkt an das Leitungswasser angebunden (Point-of-use Watercooler).
Watercooler gibt es seit rund 100 Jahren, in Deutschland allerdings erst seit 1994 und sind damit eine noch ziemlich jung. 1997 gab es in Europa nach Angaben der "German Bottled Watercooler Association" (GBWA) etwa 500.000 Geräte. Heute gibt es 2,4 Millionen Wasserspender, von denen in Deutschland etwa 120.000 aufgestellt sind. Europaweit soll sich der Absatz der Geräte bis 2007 verdoppeln. Für Unternehmen gelten Watercooler als preiswerter gegenüber Flaschenwasser in Mehrweggebinden und sind Platz sparender.

Neue Risikobewertung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (www.bfr.bund.de) hat im Dezember die hygienische Beschaffenheit von Wasserspendern und die von ihnen ausgehende mikrobielle Gefahr für den Verbraucher neu bewertet: Ein Drittel aller Proben war mit Keimen belastet und sieht darin "ein erhebliches hygienisches Problem".
Die freistehenden Anlagen werden mit Produktwasser beliefert, da Mineralwasser nach der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTV) nicht in Gebinden über zwei Liter Inverkehr gebracht werden darf. Als Ausgangswasser dient deshalb Quell- und Tafelwasser. Vor der Abfüllung wird das Wasser enteisent und gefiltert. Die Lagerung erfolgt unter Ozon- oder UV-Schutz.
Von 799 bundesweiten Proben, die zumeist aus 2004 stammen, wurden 291 beanstandet. Das sind 36,4 Prozent. Als Gegenstand der Bewertung zog das BfR die Grenzwerte der MTV und der Trinkwasserverordnung heran. Besonders wurden Pseudomonaden, Fäkalstreptokokken und E.coli berücksichtigt.
Allerdings sieht das BfR nur eine schwer zu interpretierbare Rechtsgrundlage zur Beurteilung der mikrobiellen Befunde, da bei den Anlagen mit Trinkwasseranschluss, "die Abgabe des Wassers nach Stelle der Einhaltung", also Stelle der Hausinstallation und damit vor dem Eingang in den Wasserspender liegt. Einige Bundesländer sehen darin keinen Zwang, die Trinkwasserverordnung einhalten zu müssen.
Beanstandungsgrund für die Wasserqualität ist die immer wieder erhöhte Keimzahl. Dabei kommt es auch zur Überschreitung von Grenzwerten. Als bedenklich sieht das BfR die Bildung von einem Biofilm auf der Innenwand des Gerätes an. Damit wird eine Mikrobengemeinschaft bezeichnet, die in einer organischen Matrix eingebettet ist und an Oberflächen wie Gummi, Stahl und Teflon haften kann. Mikroben in dieser Biofilm-Schicht haben für ihre Vermehrung einen geringen Anspruch an Sauerstoff und Nährstoffe, woraus sich veränderte physiologische Eigenschaften ergeben können. Beispielsweise höhere Resistenzen gegen Antibiotika und Desinfektionsmittel.
Besonders kritisch sind die Standzeiten. Es könne zwar "kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Standzeit und der mikrobiellen Beschaffenheit des Wassers" abgeleitet werden, aber Zeiten von drei Wochen und länger sieht das BfR als bedenklich an. Insbesondere wenn die Anlage direkter Sonneneinstrahlung oder erhöhter Raumtemperatur unterliegt. Da sei eine Biofilmbildung "sehr wahrscheinlich".

Verband ruft zum sorgfältigen Umgang auf
Der Verband der Watercooler bezeichnete im Januar 2005 bereits eine ähnliche Untersuchung des Instituts für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene der Universität Freiburg als "ungerechtfertigte Panikmache". Die Mediziner folgerten aus ihrer Untersuchung: "Watercooler sollen aus hygienischen Gründen gar nicht benutzt werden." Der GWBA kritisierte vor allem, dass nicht untersucht worden ist, ob sich die "Betreiber nachweisbar an die strengen Hygienevorschriften der Hersteller gehalten haben." Der Verband hat eine "Leitlinie für gute Hygiene-Praxis für Watercooler-Unternehmen" vorgelegt. Darin wird betont, dass das angebotene Wasser Quell- oder Tafelwasser ist, welches gemäß der MTV abgefüllt wurde. Zudem gibt es Vorschriften über die Hygiene der Wasserbehälter sowie deren Reinigung und Desinfektion. Ein Kapitel beschäftigt sich mit der Wartung und dem Service der Anlage. Allerdings fehlen Angaben über die Standzeiten, bemängelt das BfR: Die Behälter sollen ausgewechselt werden, sobald sie leer sind. Das Institut möchte diesen Punkt nachgebessert haben und die Standzeit auf maximal zwei Wochen begrenzt sehen.
Zu den Geräten die direkt an die Trinkwasserleitung angeschlossen sind, gibt es keine entsprechenden Leitlinien. Das allerdings hält das BfR für "dringend erforderlich".

Viele Wässer
Natürliches Mineralwasser muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen: Ursprung aus unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Quellen; ursprüngliche Reinheit mit einem Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen, insbesondere mit ernährungsphysiologischer Wirkung; die Zusammensetzung und wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant und die Werte nach der MTV dürfen nicht überschritten werden.
Stillem Mineralwasser wurde die Kohlensäure vollständig oder teilweise entzogen und wird in die grüne Brunneneinheitsflasche abgefüllt.
Quellwasser stammt auch aus unterirdischen Wasservorkommen, hat aber geringere Anforderungen als das Mineralwasser.
Tafelwasser wird aus Mineral- und Trinkwasser hergestellt und darf zusätzlich nur noch Natursole, Meerwasser, Natriumchlorid oder erlaubte Mineralsalze enthalten. Es muss der Trinkwasserverordnung entsprechen und darf auch außerhalb des Quellortes abgefüllt werden. Sodawasser ist ein spezielles Tafelwasser mit mindestens 570 mg Natriumhyrogencarbonat pro Liter.
Heilwasser ist vergleichbar mit natürlichem Mineralwasser, muss aber zusätzlich noch krankheitsheilende, -lindernde oder -verhütende Eigenschaften aufweisen, die wissenschaftlich nachgewiesen sind. Heilwasser zählt daher nicht zu den Lebens-, sondern zu den Arzneimitteln. Es darf aber wegen seiner milden Wirkung ohne Verschreibung durch den Arzt getrunken werden.

VLE

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