Wein wird unbekömmlich

Ernährung

OVG RP zur „Bekömmlichkeit“ von Wein

Eine pfälzische Winzergenossenschaft führt auf Etiketten der Weine Dornfelder, Weißer und Grauer Burgunder die Bezeichnung „bekömmlich“. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat diese Bezeichnung jetzt verboten, weil sie nicht mit der europäischen Health-Claims-Verordnung übereinstimmt. In seinem Urteil vom Dienstag hält das Gericht den Begriff „bekömmlich“ für eine gesundheitsbezogene Aussage nach der EU-Verordnung 1924/2006.
Da alkoholische Getränke wie Weine solche Bezeichnungen nicht tragen dürfen, dürfen die Winzer den Aufdruck auch nicht mehr verwenden. Der Begriff „bekömmlich“ bringe im Zusammenhang mit Wein zum Ausdruck, dass der Körper und seine Funktionen nicht belastet oder beeinträchtigt würden. Das sei eine gesundheitsbezogene Aussage, die über das allgemeine Wohlbefinden hinausgehe, so die Richter.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (AZ 8 A 10579/09.OVG)

roRo (Text und Foto)

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