Weniger Dorsch für Freizeitfischer
Ernährung
Fangbegrenzung für Freizeitangler
Ab Januar 2017 darf in der westlichen Ostsee nicht mehr so viel Dorsch gefangen werden. Die EU hat zur Schonung des Bestandes die Fangquote gesenkt. Das gilt auch für Freizeitfischer betont das Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein.
In den Monaten Februar und März dürfen lediglich drei, im übrigen Jahr maximal fünf Dorsche pro Tag gefangen werden. Die Berufsfischer müssen ihre Quote um 56 Prozent senken. Für die Freizeitangler gilt die Einschränkung unabhängig davon, wo sie angeln. Ob am Strand, von Seebrücken, vom Boot oder vom gewerblichen Angelkutter aus. Nach dem Erreichen des Maximums darf auch nicht weitergeangelt werden, um den Fang wieder zurückzuwerfen. Das so genannte „catch & release“ ist ein Verstoß gegen die Verordnung und wird mit einem Bußgeld geahndet. Nur sofern beim gezielten Angeln auf andere Fischarten ein Dorsch mitgefangen wird, ist es straffrei. Der Fisch muss aber schonend ins Wasser gelassen werden. Das Mindestmaß für Dorsch liegt bei Anglern gemäß Küstenfischereiverordnung bei 38 cm.
Dazu erklärt Fischerei- und Umweltminister Robert Habeck: „Wir müssen die Bestände schonen, sonst gibt es keine Zukunft für Dorsch und Dorschfischerei. Daher ist richtig, dass auch die Freizeitfischerei erstmals ihren Anteil leistet. Allen ist klar, dass es eine Umstellung bedeutet, aber damit auch in Zukunft noch Dorsche geangelt und gefischt werden können, halte ich die Fangbegrenzungen für richtig.“
Die Regelung gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern, Dänemark und Schweden. Habeck kündigte verstärkte Kontrollen an.
Der Begrenzung liegen unveröffentlichte Zahlen des Thünen-Instituts zugrunde. Bei fünf Dorschen am Tag verbleiben 900 Tonnen und bei drei Dorschen am Tag 1.320 Tonnen mehr Dorsche im Meer. Die Bestandsberechnung geht von maximal 3.232 Tonnen Fangmenge für die kommerzielle und von 1.558 Tonnen durch Freizeitangler aus, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilt. Für die Küstenfischer gibt es darüber hinaus zwei Hilfsprogramme. Für die vorübergehende befristete Einstellung der Fangtätigkeit stehen 1,9 Millionen Euro zur Hälfte vom Bund der EU zur Verfügung. Für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit beträgt der Etat 1,8 Millionen Euro, ebenfalls zur Hälfte aus Berlin und Brüssel. Beide Programme müssen noch in Brüssel notifiziert werden.
roRo