Wenn Verbote doch wirken
Ernährung
„Alkoholverbot“ reduziert Komasaufen
Immer wenn es um ordnungspolitische Eingriffe für ein gesellschaftliches Interesse geht, kommt das Gegenargument, Verbote bewirkten nichts und Konsumenten berücksichtigen ihre Verantwortlichkeiten eigenständig.
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einem Fall das Gegenteil bewiesen. Vor Jahren berichteten Medien über das Komasaufen von Jugendlichen, die volltrunken in Krankenhäusern eingeliefert werden. Exzessiver Alkoholgenuss ist nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation für weltweit 3,3 Millionen Tote verantwortlich. 5,1 Prozent der Krankheiten gehen auf den Alkoholkonsum zurück. Auch in Deutschland ist der Alkoholmissbrauch vor allem bei Jugendlichen an den Feierwochenenden ansteigend, wenn medial auch rückläufig.
Nächtliches Verkaufsverbot
Baden-Württemberg hat Nägel mit Köpfen gemacht und im Jahr 2010 für die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr morgens ein Alkoholverkaufsverbot an Kiosken, Supermärkten und Tankstellen eingeführt. Hintergrund war die Beobachtung, dass der dort verkaufte Alkohol meist direkt nach dem Kauf verzehrt wird. Harte Strafandrohung von Bußgeldern in Höhe von 5.000 Euro haben die betroffenen Verkaufsstellen das Verbot beachten lassen. Das DIW hat kaum Protestaktionen gegen das Verkaufsverbot ausmachen können.
Erfolg
In einer aktuellen Analyse wurden sieben Prozent weniger Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren wegen Alkoholmissbrauch in Krankenhäuser eingeliefert als vor dem Verkaufsverbot. In anderen Bundesländern hingegen stieg die Zahl weiter an.
Es hat auch nur die besonders betroffene Zielgruppe erreicht. Erwachsene mit mehr verfügbarem Bargeld können ihren Alkoholgenuss in Restaurants und Kneipen nachgehen, denn dort darf weiter ausgeschenkt werden.
Lesestoff:
DIW Diskussionspapier 1443 / 2015
WHO kritisiert lasche Werbevorschriften gegen Adipositas
roRo