Zutatenliste: Klein und kontrastarm
Ernährung
VZ NRW kritisiert erneut die Lesbarkeit der Zutatenliste
Schon vor eineinhalb Jahren hat die Verbraucherzentrale aus Nordrhein-Westfalen die Zutatenliste bei Süßwaren kritisiert: Schrift und Hintergrund sind kontrastarm, die Packung ist verknittert und die Schrift zu klein. Jetzt haben sich die Verbraucherschützer die Weihnachtssüßwaren angeschaut – und kommen zum gleichen Ergebnis.
50 Artikel im Vergleich
Verbraucher mit normaler Sehkraft finden nach Analyse oft
die Hinweise nicht auf den Verpackungen. Das Fazit von Vorstand Klaus Müller
nach 50 untersuchten Verpackungen: „Die gesetzlichen Vorgaben sind nicht
verbraucherfreundlich umgesetzt.“
Geprüft wurden verpackte Dominosteine, Spekulatius,
Lebkuchen, Marzipan, Mandeln in süßem Mantel und Fruchtgummis in
Christmas-Style – in Verpackungsgrößen zwischen 50 und 500 Gramm. Markenartikel
von Haribo, Lambertz, Lindt, Niederegger oder Zentis konnten dem Blick der Verbraucherschützer
ebenso wenig standhalten wie No-Name-Produkte. Mehrere Kritikpunkte sprangen
den Verbraucherschützern bei 31 Verpackungen gleich doppelt ins Auge: Bei zwei
Drittel der Weihnachts-Leckerli ließ sich die kleine Schrift auf Anhieb nicht
lesen, die im Extremfall weniger als 1,5 Millimeter betrug. Bei knapp der Hälfte
erschwerte der geringe Farbkontrast zwischen Schrift und Hintergrund das
Entziffern. Ebenfalls bei fast jedem zweiten Produkt quetschten sich die
Zutaten eng unterm Verschluss oder versteckten sich unter einer
Verpackungsnaht. Und auf acht Packungen neutralisierten sich die deutschen
Angaben inmitten einer Vielfalt von bis zu 22 Sprachen.
Dabei müssen bei verarbeiteten Lebensmitteln sämtliche Zutaten
an gut sichtbarer stelle, in deutscher Sprache, gut lesbar und leicht
verständlich angebracht sein. Nur dann finden beispielsweise Allergiker alle
gesundheitsrelevanten Angaben auf der Verpackung.
Barrierefrei und 3 Millimeter
Klaus Müller appellierte an de EU, barrierefreie
Zutatenliste umzusetzen. Die Schriftgröße sollte mindestens drei Millimeter
betragen.
Vor kurzem haben sich die Verbraucherschutzminister der EU
jedoch darauf geeinigt, die Mindestgröße auf 1,5 Millimeter zu setzen. Gefragt
ist hier nach Ansicht der Verbraucherzentrale auch die Lebensmittelindustrie,
die Produktinformationen freiwillig lesbarer gestaltet.
Lesestoff:
Negative Produktbeispiele hat die VZ NRW auf ihrer
Internetseite gesammelt: www.vz-nrw.de/UNIQ129235029320043/lesbarkeit-weihnachten