Abmahnwahn auch bei Online Weinproben

Handel

Corona macht erfinderisch –Abmahner auch

Winzer und Direktvermarkter sind erfinderisch, wenn es um die Kundenbindung in Zeiten des Kontaktverbotes und Reiseeinschränkungen geht. Mittlerweile finden sogar Online-Weinproben statt. Eine Idee, die auch nach der Pandemie durchaus weiterlaufen kann. Meist werden die Weine zuvor an die Kunden verschickt und online während eines Forums verkostet. Oft geschieht das in „gemütlicher Atmosphäre“ eines Restaurants. Die Kunden können per Telefon oder Chat teilnehmen. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau notiert „steigende Umsatzzahlen im Onlineversand bei Wein“ und führt das auf die zum Teil gut gelungenen Präsentationen zurück.

Das Abmahnwesen schaut dabei auch zu. Im direkten Gespräch im Weinkeller fällt auch schon mal das Wort von „gesundem Wein“. Im Internet ist das fatal, weil die Online-Präsentation meist dauerhaft in der digitalen Welt vorhanden bleibt.

Vorsicht Falle

Der Verband weist ausdrücklich auf Folgendes hin: „Alle Formulierung, die einen Hinweis auf gesundheitsbezogene Eigenschaften geben (beispielsweise für Diabetiker geeignet, magenschonend, gesund, leicht verdaulich, animierend etc.) dürfen nicht verwendet werden, auch nicht in einem Nebensatz. Das Zitieren von Dichtern, Wissenschaftlern oder Medizinern, die dem Wein beispielsweise eine gesundheitsfördernde oder herzschonende Bedeutung beimessen, sind ebenfalls tabu. Aussagen wie „Die Ärzte sagen, ein Glas Rotwein ist gut für die Gesundheit – danach müsste ich ewig leben!“ oder „Der Wein ist eine Medizin, wenn er aber ohne eine Manier getrunken wird, ist er ein Gift (Abraham a Sancta Clara)“ dürfen nicht nachweislich im Zusammenhang mit der Vorstellung von Wein verwendet werden. Ganz besonders sollte auf die Nichtverwendung des Begriffes „bekömmlich“ geachtet werden, da dieser Begriff bereits hundertfach Gegenstand von Abmahnungen gewesen ist.

Winzer und Direktvermarkter können beim Verband ausführliche Informationen einsehen.

roRo

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