Abstandsfrage auch bei Windkraftanlagen
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FDP-Länderöffnungsklausel für Windanlagen abgelehnt
Bis 2015 konnten die Bundesländer eigene Abstandsregeln für Windkraftanlagen festlegen. Nur Bayern hat davon Gebrauch gemacht. Stehen die Anlagen zu dicht an Bebauungen, sinkt die Akzeptanz der Bevölkerung. Unter anderem deshalb stockt der Ausbau der Windkraft an Land. Der Kompromiss von 1.000 Meter Abstand zu nicht näher definierten Wohnbebauung fand beim Regierungspartner SPD kein Wohlwollen. Das letzte Treffen zwischen der Bundeskanzlerin und den Länderchefs wurde durch das SARS-CoV-2-Thema dominiert und verdrängte die Energiefragen von der Tagesordnung. Parallel hat die FDP einen Antrag für eine Länderöffnungsklausel in den Bundestag eingebracht. Die Liberalen glauben, das jetzt nicht nur Bayern eigene Abstände bevorzuge.
Die Union begründet die Ablehnung vergangene Woche mit einer Klageflut gegen 90 Prozent aller Anlagen von verschiedenen Seiten her. Die Union arbeite dennoch an einer weitergehenden Öffnungsklausel: Neben dem einfachen Opt-out dürften die Länder festlegen zudem, ob sich der Abstand gegenüber einem Haus oder ab mehreren Häusern gelten müsse. Drittens dürften die Länder künftig festlegen, ob sie an den Flächennutzungs- und Regionalplänen festhalten oder neue gestalten. Darüber hinaus solle eine Bund-Länder-Koordinierungsmechanismus die notwendigen Ausbauziele sicherstellen.
Die Sozialdemokraten fordern eine stärkere Rolle für die Standortkommunen, die Abstände individuell festlegen könnten. Große Abstände würden nicht zwingend die Akzeptanz erhöhen. Das könnten Bürgerwindkraft-Anlagen besser erreichen, für die deshalb eine Einspeisevergütung gezahlt werden solle.
Sowohl die Linksfraktion als auch Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Antrag ebenfalls ab, wollen aber beide grundsätzlich die Akzeptanz für die Energiewende erhöhen. Eine Länderöffnungsklausel alleine reiche dafür nicht. Die AfD will bei Enthaltung einen bundesweiten Mindestabstand zum Schutz der Bevölkerung vor Verschattung, Lärmbelästigung, Infraschall und Wertverlust von Häusern.
Problematisch wird das Thema, weil Windkraftanlagen ab Ende 2020 aus der Förderung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) herausfallen. Dann sind je nach Inbetriebnahme die 20 Jahre Einspeisevergütung vorbei und die Betreiber müssen sich Gedanken über die Zukunft der Anlagen machen. Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums in einer Antwort an Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) fallen bis Ende 2020 Anlagen an Land von zusammen rund 4.000 MW aus der Förderung heraus. In der Summe sind auch die Anlagen von vor 2000 enthalten. In den darauffolgenden Jahren fallen jährlich Anlagen mit einem Leistungsmittel von 2.400 MW aus dem EEG heraus.
Das heißt zwar nicht, das die Anlagen abgebaut werden. Doch schon im März 2018 hat die Fachagentur Windenergie an Land Szenarien in der Studie „Was tun nach 20 Jahren?“ überlegt, ob die Betreiber die Windräder weiter betreiben, mit Repowering aufrüsten oder Stilllegen? Je nach Umfeld gibt es dabei Versagensgründe für ein Repowering. Sich alleine auf diese Variante zu verlassen, werde nach damaliger Analyse die Ausbauziele nicht erreichen. Für einen Weiterbetrieb ist zunächst einmal die Standsicherheit und der sichere Anlagenbetrieb zu prüfen. Für das Weiterführen einer Anlage, muss die Stromvermarktung in die eigene Hand genommen werden. Wenn nach einer Wirtschaftlichkeitsrechnung ein Weiterbetrieb nicht mehr lohnt, dann muss das Windrad still gelegt werden. Das wird auch dann der Fall, wenn die Pacht für das Grundstück nicht mehr verlängert wird. Nach zwei Berechnungsszenarien werden aus Sicht des Jahres 2018 zwischen fünf und zehn Prozent der Anlagen aus privatrechtlichen oder technischen Problemen endgültig stillgelegt. Rund ein Fünftel der Anlagen, die keinem Repowering unterzogen werden können, werden schrittweise bis 2028 stillgelegt. Je kleiner die Leistung, desto eher die Stilllegung.
Roland Krieg
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