Acht Vorschläge für die Flächenprivatisierung
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Acht Vorschläge für die Flächenprivatisierung
Derzeit erarbeiten der Bund und die Agrar-Staatsekretäre der neuen Bundesländer neue Regeln für die Flächenprivatisierung. Am Montag hat Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, eigene Vorschläge gemacht:
1. Die Verkehrswertverkäufe der BVVG werden auf einen längeren Zeitraum als bis 2020 ausgedehnt (auf insgesamt mindestens 50 Jahre bis 2040), um die Liquidität der ostdeutschen Agrarbetriebe nicht zu überfordern. Dazu wird das Verkaufsziel von maximal 25.000 ha pro Jahr weiter abgesenkt (z.B. auf maximal 15.000 ha).
2. Bei den Ausschreibungen wird zur Verbesserung der Wertschöpfung in den Regionen auf ein zweistufiges Verfahren umgestellt.
a) Alle Ausschreibungen erfolgen zunächst beschränkt auf arbeitsintensive Bewirtschaftungsformen (Veredelungsbetriebe, Futterbaubetriebe, Gartenbaubetriebe, Öko-Betriebe). Dabei ist der Erwerb in Analogie zum vergünstigten Erwerb nach EALG daran zu binden, dass die Unternehmen bzw. Personen als Käufer ortsansässig sind oder werden.
b) Sofern bei diesen beschränkten Ausschreibungen weder ein Verkauf noch eine Verpachtung zustande kommt, wird die Fläche allgemein ausgeschrieben.
3. Bis zur Realisierung dieses zweistufigen Verfahrens,
a) werden die auf arbeitsintensive Bewirtschaftungsformen beschränkten Ausschreibungen deutlich ausgeweitet (von 2.000 ha auf 5.000 ha).
b) können Betriebe mit vorwiegend arbeitsintensiven Bewirtschaftungsformen zukünftig mehr gepachtete BVVG-Flächen direkt und ohne Ausschreibung kaufen. Dadurch sollen sie künftig bis zu 75 % anstelle von 50 % ihrer Gesamtbetriebsfläche sichern können.
4. Die Begrenzung der Maximalgröße der Verkaufslose wird von 50 ha weiter abgesenkt (z.B. auf 25 ha).
5. Lose unter 10 ha werden zukünftig nicht ausschließlich zum Verkauf, sondern auch zur Verpachtung ausgeschrieben.
6. Es ist zu prüfen, wie die Grenzen bei den Direktverkäufen (max. 450 ha pro Betrieb), die für natürliche Personen gelten, auf Eigentümer übertragen werden können, die mehrere Agrarbetriebe besitzen bzw. an mehreren beteiligt sind.
7. Zu hinterfragen ist auch, ob an der Praxis, attraktiven Flächen schwer verwertbare Flächen bei der Zusammenstellung der Flächenlose zuzuschlagen, weiter festgehalten werden soll. Denn diese sind gerade für kleine Betriebe oftmals betriebswirtschaftlich kaum zu verkraftender Ballast.
8. Wenn die BVVG ausgeschrieben hat, muss sie im Interesse eines transparenten Verfahrens den Verkauf bzw. die Verpachtung auch entsprechend den Angeboten realisieren. Voraussetzung dazu ist, dass sie realistische Mindestgebote festlegt, um Preise deutlich unter dem geschätzten Verkehrswert zu verhindern. Ausschreibungen stattdessen aufgrund zu niedriger Gebote nachträglich zurückzuziehen, ist demgegenüber ein intransparentes Verfahren, das zudem das durchschnittliche Verkehrspreisniveau nach oben drückt und so den Referenzpreis für die Direktverkäufe verzerrt. Dadurch kann sich ein unerwünschtes Verkaufsniveau oberhalb des Marktpreises ergeben.
roRo