„Adult Signature Required“

Handel

Altersnachweis im Online-Shop

Vor allem Winzer freuen sich über ortsferne Kunden, die ihre lokalen Weine genießen und online bestellen. Doch Vorsicht: Auch im Internet gilt: Kein Alkohol an Jugendliche. In Verkaufsräumen reicht der Aushang des Jugendschutzgesetzes. Dieses kann auch auf der Wein-Shop-Seite des Winzers eingebunden werden. Kunden, die Online edle Tropfen bestellen wollen müssen zudem einen Textbaustein bestätigen, dass sie über 16 sind, bei Spirituosen bereits über 18. Doch wie sieht das mit der Kontrolle aus? Sollen Winzer sich auf die digitalen Klicks verlassen?

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau warnt: Die Hinweise erfüllen zwar die gesetzlichen Vorgaben, aber der Versender muss auch sicher stellen, dass die Getränke nicht an Minderjährige ausgeliefert werden.

Bei Altkunden erübrigt sich eine zusätzliche Absicherung. Bei Neukunden gibt es verschiedene Möglichkeiten: Direktvermarkter könne eine Ausweiskopie einfordern, die Verwendung einer Kreditgabe zur Vorgabe machen oder auch einen Paketzusteller nutzen, der die Aushändigung kontrolliert: Gegen einen Aufpreis übergibt der Lieferant das Paket nur an einen Erwachsenen, ein Dienst, der mit der Option „Adult Signature Required“ ausgewiesen wird.

Das klingt alles umständlich, aber der Bauernverband weist darauf hin, dass ernsthafte Kunden für die Vorgehensweise Verständnis haben. Bei Unterlassungen drohen Abmahnungen und Bußgelder. Die Regelungen des Jugendschutzes gelten auch bereits beim Versenden von Preislisten.

roRo

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