Ärger mit der Tara

Handel

Verpackung wird oft mitgewogen

Die Tara ist das Gewicht der Verkaufsbehältnisse, also der Verpackung. Die darf nicht zum Gewicht des Produkts mitberechnet werden. Damit haben Händler, Metzger und Marktbetreiber seit Jahren hohe Defizite. Vor zwei Jahren hatten die Eichämter aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in einer Schwerpunktaktion bereits Mogelpreise entlarvt, weil jede elfte Fertigpackung und jeder dritte Feinkostladen die Verpackung einfach mitberechnet.

Unverändert mitberechnet
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommt aktuell zu vergleichbaren Ergebnissen bei einem Testkauf in Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster. An 72 Verkaufsständen von Wochenmärkten, in Supermärkten, Bioläden, Kaufhäusern und Feinkostgeschäften kauften die Tester jeweils 100 Gramm mit Frischkäse gefüllte Kirschpeperoni. Das Ergebnis: „Sechs von zehn Händlern wiegen beim Verkauf loser Lebensmittel das Verpackungsmaterial mit und lassen die Kunden dafür zahlen.“
Bei 44 Schälchen haben die Tester beim Nachwiegen Fehler festgestellt. Am meisten schlugen die Feinkostgeschäfte zu. 12 von 14 Läden hatten weniger Ware im Behältnis als auf dem Kassenbon ausgewiesen. Auch auf Wochen- und vor Supermärkten wurden die Verbraucherschützer oft fündig: 17 von 26 Proben waren falsch gewogen.

Irrtum „Kleinigkeit“
Die Kunden hätten zwischen 14 und 37 Cent zu viel bezahlt. „Was wie ein Kleckerbetrag für Kunde klingt, ist in Wirklichkeit für den Lebensmittelhandel in Deutschland ein Millionengeschäft“, warnt die Verbraucherzentrale. Für die Kunden sind das nur wenige Cent, auf das Jahr berechnet verdienen die Händler widerrechtlich mehrere hundert Millionen Euro.
Die Verbraucherzentrale fordert ein Ende der „gängigen Trickserei“. Die meisten Waagen haben eine Tarataste, die das Verpackungsgewicht vom Produktgewicht trennt. Zudem sollte mehr kontrolliert werden.
Bei Fertigverpackungen kann sich der Kunde selbst helfen und die Ware einmal in der Obstabteilung auf die Waage legen. Zeigt die Waage die gleiche oder eine geringere Menge an, ist die Verpackung unterfüllt. Verbraucher können sich bei den Eichämtern beschweren.
Das für sie zuständige Eichamt finden Sie unter www.eichamt.de

roRo

Zurück