Aktualisierte Händlerliste für tierische Produkte
Handel
BLtU-Datenbank des BVL
Zugelassene Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln
tierischen Ursprungs (BLtU) müssen der Öffentlichkeit bekannt sein. Auf der
Basis der EU-Verordnung EG/853/2004 müssen die Listen in den Mitgliedsländern
so gestaltet sein, dass sie in den Mitgliedsländern vergleichbar sind. In
Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) dafür zuständig und hat jetzt die Liste auf den neuesten Stand gebracht.
Die Datenbank ist nun übersichtlicher und lässt sich
einfacher bedienen. Mit der Betriebsnummer finden Sie ihren Metzger,
Forellenhof und den Gelatinehändler. Das Auffinden wurde mit Schnellsuch- und
erweiterter Suche erweitert und eine Generalliste mit allen Betrieben und
weiteren Listen zu verschiedenen Betriebskategorien angeboten. Für die Listen
gibt es auch Filterfunktionen wie beispielsweise nach Bundesland.
NI 12345
Die Liste beinhaltet die alten und schon die neuen
Zulassungsnummern, wie beispielsweise NI 12345. Ein Betrieb in Niedersachsen,
der mit der neuen fünfstelligen Nummer identifizierbar ist und dessen Zulassungsnummer
auf dem Lebensmitteletikett angegeben sein muss.
Betriebe, die eine Zulassungspflicht brauchen sind
Schlacht-, Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetriebe, Hackfleischhersteller,
Fischverarbeiter oder Betriebe, die ausgeschmolzene Fette und Grieben gewinnen.
Die Primärproduktion für den häuslichen Gebrauch,
Hersteller von zusammengesetzten Lebensmitteln oder Direktvermarkter brauchen
keine Zulassung. Geprüft wird die Hygiene des Betriebs oder ob genügend
Toiletten vorhanden sind.
Lesestoff:
Die Datenbank finden Sie auf der Seite http://apps2.bvl.bund.de/bltu
VLE