Aktualisierte Händlerliste für tierische Produkte

Handel

BLtU-Datenbank des BVL

Zugelassene Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs (BLtU) müssen der Öffentlichkeit bekannt sein. Auf der Basis der EU-Verordnung EG/853/2004 müssen die Listen in den Mitgliedsländern so gestaltet sein, dass sie in den Mitgliedsländern vergleichbar sind. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dafür zuständig und hat jetzt die Liste auf den neuesten Stand gebracht.
Die Datenbank ist nun übersichtlicher und lässt sich einfacher bedienen. Mit der Betriebsnummer finden Sie ihren Metzger, Forellenhof und den Gelatinehändler. Das Auffinden wurde mit Schnellsuch- und erweiterter Suche erweitert und eine Generalliste mit allen Betrieben und weiteren Listen zu verschiedenen Betriebskategorien angeboten. Für die Listen gibt es auch Filterfunktionen wie beispielsweise nach Bundesland.

NI 12345

Die Liste beinhaltet die alten und schon die neuen Zulassungsnummern, wie beispielsweise NI 12345. Ein Betrieb in Niedersachsen, der mit der neuen fünfstelligen Nummer identifizierbar ist und dessen Zulassungsnummer auf dem Lebensmitteletikett angegeben sein muss.
Betriebe, die eine Zulassungspflicht brauchen sind Schlacht-, Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetriebe, Hackfleischhersteller, Fischverarbeiter oder Betriebe, die ausgeschmolzene Fette und Grieben gewinnen.
Die Primärproduktion für den häuslichen Gebrauch, Hersteller von zusammengesetzten Lebensmitteln oder Direktvermarkter brauchen keine Zulassung. Geprüft wird die Hygiene des Betriebs oder ob genügend Toiletten vorhanden sind.

Lesestoff:

Die Datenbank finden Sie auf der Seite http://apps2.bvl.bund.de/bltu

VLE

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