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Kleingenossenschaften
„Gemeinsam mehr erreichen“ lautet das Motto des genossenschaftlichen Gedankens, der mittlerweile auch bei 80.000 Bundesbürgern zur Gründung von Energiegenossenschaften geführt hat. Da die Genossenschaften nach Auffassung von Bündnis90/Die Grünen wie keine andere Rechtsform „die Möglichkeit der Mitwirkung und Mitgestaltung“ beinhaltet und Sektoren vom Dorfladen bis zur Agrargenossenschaft abdecken kann sollen die bürokratischen und finanziellen Hemmschwellen zur Gründung einer Genossenschaft reduziert werden. Es fehle auch eine staatliche Förderung zur Gründung von Genossenschaften. Daher fordern die Grünen im Rahmen der so genannten Micro-Richtlinie die Kategorie der Kleinstgenossenschaften unter der Vorschrift 53 des Genossenschaftsgesetzes einzuführen. U.a.: Die Bilanzsumme soll höchstens 350.000 Euro betragen, die Mitgliederzahl maximal zehn sein. Befreit werden sollen sie vom Anhang zum Jahresabschluss, Erstellung eines Lageberichtes und erlaubt soll eine einfache Gewinn- und Verlustbilanz werden.
roRo