Alleingang bei MOSH/MOAH
Handel
Mineralölverordnung erschwert Recycling

Mineralöle in Lebensmitteln? Um was geht es? Das Thema ist bereits einige Jahre alt und Nichtregierungsorganisationen warnen Verbrauchern bei Umverpackungen durch verschiedene Mineralölrückstände durch Druckfarben. Aromatische und Nicht-Aromatische Mineralöle tauchen seit dem als Abkürzungsverbund (MOSH/MOAH) in den Schlagzeilen auf [1]. Die MOAH sollten nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung gänzlich aus Lebensmitteln herausgehalten werden. Im vergangenen Jahr legte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Orientierungswerte für MOSH/MOAH vor [2].
Letzte Abstimmung 2017
Seit nunmehr vier Jahren arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an einer „Mineralölverordnung“, die den Übergang aus Lebensmittelverpackungen aus Recyclingpapier regelt, um gesundheitliche Gefahren für Verbraucher abzuwehren. Betroffen ist ein breites Spektrum an Lebensmitteln, wie Mehl, Grieß, Reis, Brot, Nudeln, Cerealien, Zucker, Schokolade oder Backmischungen. Cerealien haben mittlerweile eine eigene Tüte im Karton. Die Version aus dem Jahr 2016 wurde insgesamt viermal geändert und den Ländern und Verbänden abgestimmt. Allerdings fand die letzte Abstimmung im Jahr 2017 statt. Diese letzte Fassung hat das BMEL jetzt notifiziert.
„Hier wird ein nicht abgestimmter, zeitlich überholter und unbegründeter nationaler Alleingang verfolgt“, kritisiert Dr. Sieglinde Stähle aus der Wissenschaftlichen Leitung beim Lebensmittelverband Deutschland. Es geht um den Ersatz von Recyclingpapier durch Frischfasern, die direkt aus der Holznutzung stammen. Verwendet der Hersteller Recyclingpapier müsse er die Lebensmittel mit einer Verbundverpackung vor Kontakt mit dem Karton schützen. Diese Verpackung ist dann nur noch erschwert zu recyceln.
Der Lebensmittelverband kritisiert die Notifizierung als Umsetzung einer veralteten Herstellungspraxis, schade dem Binnenmarkt und der Wirtschaft, weil die Vorschriften ein Alleingang Deutschlands sind und die Nachhaltigkeitsziele der EU konterkariere.
Die Eintragspfade der aromatischen Kohlenwasserstoffketten (MOAH) in Lebensmittel sind hingegen noch immer nicht geklärt und die Orientierungswerte aus dem Jahr 2019 werden in der Lebensmittelindustrie gerade umgesetzt. Darauf hat der Lebensmittelverband in einem ausführlichen Kommentar aus dem August 2020 hingewiesen.
Was tun?
Der Lebensmittelverband verwies auf die ausstehende Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das EU-Monitoring. Die Daten werden gerade erhoben. Das Thema hat durch aktuelle Berichte über MOAH-Funde in Säuglingsnahrung hat die Notifizierung offenbar beschleunigt.
Gegenüber Herd-und-Hof.de hat Dr. Sieglinde Stähle die fehlende Beratung seit 2017 kritisiert und auf die zahlreichen Eigeninitiativen der Industrie hingewiesen. Die Einwände wurden 2016 und 2017 schon vorgetragen.
Stähle verweist auf das so genannte TRIS-Verfahren. Mit der Richtlinie 2015/1535 können innerhalb des Binnenmarktes technische Handelshemmnisse verhindern werden. „Das Informationsverfahren ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, die so wechselseitig vor Erlass technischer Vorschriften, Gelegenheit zur Prüfung einer handelshemmenden Wirkung haben. Stakeholder können seit neuestem auch Stellungnahmen hinterlegen. Das haben wir gemacht“, schreibt Sieglinde Stähle. Aufschiebende oder gar aufhebende Wirkung haben aber nur Stellungnahmen von Regierungen und der Kommission selbst. Aufgehoben wird die nationale Notifizierung dadurch nicht.
Lesestoff:
[1] Mineralöle in Lebensmitteln: Um was geht es? https://herd-und-hof.de/ernaehrung-/mineraloelrueckstaende-in-lebensmitteln.html
[2] 2019 Orientierungswerte für Mosh/Moa: https://herd-und-hof.de/ernaehrung-/orientierungswerte-fuer-mosh-moa.html
Roland Krieg
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