Almunia setzt Gabriel Grenzen
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EEG-Umlagebefreiung nur für spezielle Industrien
Eine der wichtigsten Fragen des alten und neuen EEG ist die Umlagebefreiung für energieintensive Industrien. Vor dem Wirtschaftsministerium demonstrierte der BUND, als am Montag EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zusammentraf. Vor allem den EEG-Enthusiasten geht es um eine deutliche Deckelung der Umlagebefreiung, damit die Kosten der Energiewende gleichmäßig auf alle Schultern verteilt werden. „Statt die Windkraft auszubremsen, muss Gabriel endlich Schluss machen mit den Milliardengeschenken an energieintensive Unternehmen“, forderte Oliver Moldenhauer von der Kampagnenagentur Campact. Das von der EU eingeleitete Beihilfeverfahren [1] hat noch eine weitere Dimension. Daniela Setton, Energieexpertin beim BUND: „Wir weisen jedoch Almunias Ansinnen strikt zurück, sich unter Umgehung des Bundestages und anderer nationaler Parlamente weitreichende Eingriffsrechte in die Energiepolitik der Mitgliedsstaaten zu verschaffen.“
Industriekraft sichern
Gabriel will bis zum 08. April eine Gesetzvorlage für das neue EEG in den Bundestag bringen, die eine Balance zwischen Klimazielen und Schutz der Industrie findet und damit in Übereinstimmung mit der EU steht. Gabriel forderte europaweit einheitliche Regelungen und keine spezifischen für Deutschland. Die Kraft der Industrie müsse trotz Energiewende erhalten bleiben, was Gabriel spätestens ab 2017 mit einer Auktionierung der Energieversorgung erreichen will, damit immer die kostengünstigste Variante zum Zuge komme. Bis dahin sei noch eine Reihe an Berechnungen zu prüfen, wie das neue EEG ausgestaltet werden solle.
Klare Linien
Nach dem Gespräch legte Joaquin Almunia seine Sicht der
Dinge ausführlicher der Presse dar. Hilfen bei der Energiewende sind generell
in Ordnung, so Almunia, aber sie dürfen den freien Wettbewerb des Binnenmarktes
nicht stören. Die einzelnen Länder sind frei in der Wahl ihrer nationalen
Energiepolitiken, um die verbindlichen Klimaziele bis 2020 zu erreichen. Der EU
gehe es nicht um die Beihilfen selbst, sondern ist nur an der Art der
Ausführung interessiert.
Daher werden nur ganz bestimmte Industriebereiche in
den Genuss von Hilfen kommen. Und zwar nur die, die auch wirklich im Wettbewerb
mit Drittstaaten stehen. Hier hat Almunia vor allem die amerikanischen Firmen im
Visier, die mit preiswertem Shalegas internationale Wettbewerbsvorteile
generieren. Almunia machte auch klar: Je länger die Liste der Firmen wird, die
von Ausnahmen profitieren sollen, desto kleiner wird die mögliche Befreiung
werden. Damit haben die Mitgliedsländer es selbst in der Hand, wie umfangreich die
Hilfen werden. Anhand der EU-Beihilferegelung könnten energieintensive
Unternehmen, die Stahl, Aluminium oder Zink herstellen gefördert. Mehr wollte
er nicht preisgeben. Unternehmen, die nur innerhalb des Binnenmarktes im
Wettbewerb stehen, werden demnach keine Hilfen mehr bekommen können.
Almunia zeigte sich optimistisch, dass sich das neue EEG bis April in Übereinstimmung mit dem EU-Recht befinde und bezeichnete das Gespräch mit Gabriel als konstruktiv. Das aktuelle Beihilfeverfahren ist nicht Gegenstand der Unterredung gewesen.
Lesestoff:
[1] Brüssel eröffnet Beihilfeverfahren wegen EEG-Umlagenbefreiung
Roland Krieg; Fotos: roRo