Auch Landwirte schauen auf Warenterminmärkte
Handel
Agrarterminmärkte geben die Richtung vor
Der Handel mit Weizen, Mais und Raps in Deutschland orientiert sich am Börsengeschehen der Pariser Warenterminbörse MATIF. Sowohl Landwirte als auch der Handel und die Ernährungswirtschaft nutzen die Preisinformationen der Terminmärkte in Frankreich, aber auch in den USA für ihre eigene Preisfindung auf den physischen Märkten. Dadurch unterliegen die Preise für direkt gehandelte Agrarprodukte ähnlichen Schwankungen wie die Preise an den Warenterminmärkten. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderte Studie, die der Agrarökonom Ernst-Oliver von Ledebur vom Thünen-Institut für Marktanalyse gemeinsam mit den Münsteraner Wirtschaftswissenschaftlern Philipp Adämmer und Martin T. Bohl erstellt hat.
Daneben sind Warenterminmärkte ein bedeutendes Instrument für Marktteilnehmer, um Risiken am Markt zu minimieren und sich gegen unerwartete Preisschwankungen abzusichern. Da sich die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) zunehmend stärker am Markt ausrichtet und Preisausschläge auf den deutschen, nun international stärker verknüpften Agrarmärkten in den vergangenen Jahren zugenommen haben, werden künftig Absicherungsstrategien an Bedeutung gewinnen. Obwohl Warenterminmärkte zur Risikoabsicherung große Bedeutung besitzen, verwenden Landwirte gegenwärtig Termingeschäfte nur in sehr geringem Umfang. Demgegenüber sind Termingeschäfte im Agrarhandel und der Ernährungswirtschaft weit verbreitet. Diese Unternehmen verfügen über die für den Terminhandel notwendigen Produktmengen und Liquidität. Inwieweit Landwirte verstärkt Nutznießer der Absicherungsfunktion der Termingeschäfte werden können, ist noch offen. Unterschiedliche vertragliche Modelle werden dazu in der Praxis erprobt. Welche sich langfristig durchsetzen, ist gegenwärtig ungewiss.
Die Wissenschaftler empfehlen in der Studie Maßnahmen, die dazu beitragen, die Transparenz an den Warenterminmärkten und den physischen Märkten zu erhöhen. Aufgrund der zentralen Bedeutung von Warenterminmärkten für physische Märkte sollten angemessene Regulierungsmaßnahmen dann in Kraft treten, wenn der Preisbildungsprozess auf den Agrarterminmärkten nicht mehr die fundamentalen Markteinschätzungen und -erwartungen widerspiegelt.
BMEL begrüßt regulatorischen Rahmen
Der Vorschlag für einen regulatorischen Rahmen begrüßt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: „Nur so könne verhindert werden, dass von den Warenterminmärkten Fehlsignale für die Preisbildung an den Agrarmärkten ausgehen.“ Dazu verweist das Ministerium auf das Eckpunktepapier zur Preisvolatilität.
Lesestoff:
Die Studie ist als Band 14 der online-Schriftenreihe „Thünen Report“ erschienen. Sie steht als PDF unter www.ti.bund.de, Rubrik „Thünen-Publikationen“ zur Verfügung
Dr. Michael Welling (vTI) / roRo