Aus für Kellog´s
Handel
Bundesgericht schränkt Schulwerbung ein
Wer Schüler in der Schule intensiv bewirbt, der kann die Kinder und Jugendlichen morgen zu seinen Kunden zählen. Werbung und Sponsoring in der Schule stehen im Verdacht, die Unerfahrenheit der Jugendlichen für ihre Zwecke auszunutzen.
Jahrelanger Rechtsstreit
Nach vierjähriger Verfahrensdauer hat der Bundesgerichtshof jetzt einer Musterklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Firma Kellog´s recht gegeben. 2003 hat die Firma mit ihren „Frosties für den Schulsport“ eine Werbeaktion durchgeführt. Die Werbung sei aber, so die Richter, geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Mit der Musterklage will der vzbv Grenzen für die Schulwerbung festlegen. „Wir hoffen, dass mit den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs der immer weiter um sich greifenden Kommerzialisierung an Schulen dauerhaft Einhalt geboten werden kann“, hofft vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.
Mit dem Kauf einer „Frosties“-Packung konnten die Kinder so genannte „Tony Taler“ sammeln, die gegen Sportmaterialien für die Schule eingetauscht werden konnten. Um beispielsweise ein Badminton-Set zu erwerben mussten die Kinder 50 Packungen zu 2,79 € verzehren und hätten umgerechnet 139,50 Euro für das Spiel bezahlt.
Bundesgerichtshof, 12.07.2007 Aktenzeichen I ZR 82/05
roRo