Autogas ohne Chance beim Bund
Handel
Bund bleibt bei Streichung der Steuerermäßigung
Sowohl Erdgas als auch Autogas (Flüssiggas) sind steuerbegünstigt. Der Bund will in seinem Entwurf zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz Autogas von der Liste begünstigter Kraftstoffantriebe streichen. Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung gebeten, davon Abstand zu nehmen, weil Autogas bei Kraftfahrern akzeptiert ist und die Elektromobilität nur schleppend vorankommt. Daher trage die Begünstigung für das Erreichen der Klimaziele einen wichtigen Beitrag.
Der Bund bekannte vor Ostern zwar, dass laut Koalitionsvertrag die Fortschreibung der Steuerbegünstigungen für Erd- und Flüssiggas vereinbart sind, „jedoch nicht als prioritär eingestuft“. Da eine Gegenfinanzierung gefordert wird, aber fehlt, läuft die Begünstigung Ende 2018 aus. Der Bund bezieht sich unter anderem auf das Gutachten des Instituts für Energie und Umweltforschung (ifeu), das „eine begrenzte und auf Erdgas fokussierte Verlängerung“ vorschlägt und keinen fachlichen Bedarf beim Autogas sieht.
roRo