Bauern freuen sich auf kürzeres Zahlungsziel
Handel
Zahlungsverzugsrichtlinie sieht verkürztes Zahlungsziel vor
Morgens holt der Tankwagen der Molkerei die Milch ab.
Sie wird verarbeitet, verteilt, verkauft und vom Kunden verzehrt. Dann hat der
Milchbauer noch immer nicht sein Geld. Das 60-Tage Zahlungsziel erlaubte sogar
das Einsammeln der Stoffwechselendprodukte, der Vergärung im Fermenter und die
Verteilung der Nährstoffe auf dem Feld. Der Nährstoffkreislauf schließt sich
schneller als der des Geldes. Der Konsument hingegen muss die Milch sofort nach
dem Einkauf an der Kasse bezahlen.
Für die Erzeuger ist das lange Zahlungsziel ein
zinsloser Kredit an die Agrarwirtschaft und den Handel und wird vor allem dann
zu einem Problem, wenn schlechte Preise das späte Zahlungsziel zu einem Liquiditätsengpass
werden lassen.
Aus diesem Grund hatte Ende 2012 bereits der bayerische
Landwirtschaftsminister Helmut Brunner eine Verkürzung der Zahlungsziele im
Rahmen der so genannten „Zahlungsverzugsrichtlinie“ von 60 auf 30 Tage
gefordert [1].
Gesetzentwurf liegt vor
Brunner ist erfolgreich. Herd-und.Hof.de hat einen
Blick auf den Gesetzentwurf geworfen, der zurzeit in der Länder- und
Verbändeabstimmung ist. Erst danach folgt die Ressortabstimmung mit dem Weg in
das Bundeskabinett.
Das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr“ sieht generell eine Verkürzung des Zahlungszieles auf 30 Tage
vor. In Abstimmung mit den Kunden kann unter bestimmten Voraussetzungen das
bislang lange Zahlungsziel von 60 Tagen beibehalten werden. Das Ziel wird sogar
sehr deutlich formuliert: Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, dann wird angenommen,
dass „eine Zeit von mehr als 30 Tagen nach Empfang der Gegenleistung …
unangemessen lang ist“. Also im Zweifel für die kurze Zahlungsfrist. Das gilt
auch, so teilt das Bundesjustizministerium Herd-und-Hof.de mit, wenn die
Zahlungsfrist in den AGB aufgeführt ist.
Handel skeptisch
Peter Schröder, Bereichsleiter beim Handelsverband Deutschland (HDE), erkennt den Paradigmenwechsel: „Für den Handel ist entscheidend, dass er auch weiterhin längere Zahlungsziele mit seinen Lieferanten vereinbaren kann. Nur so können angesichts der breiten Sortimente die Kosten für die Lagerhaltung auch seltener gekaufter Waren fair verteilt werden“. Aber die Verschärfung bei den AGB sieht er kritisch: „Angesichts der ohnehin schon strengen Klauselkontrolle durch die Gerichte ist keine Notwendigkeit für eine solche zusätzliche Einschränkung zu erkennen“. Der Vorschlag würde die Vertragsgestaltungsfreiheit einschränken.
Nicht mehr viel Zeit
Die Agrarwirtschaft kann zeigen, ob sie den Sorgen der
Bauern entgegenkommt und die kurze Zahlungsfrist akzeptiert oder um die lange
Frist kämpfen will.
Viel Zeit haben die Beteiligten nicht. Die deutsche
Fassung muss der europäischen Vorlage 2011/7/EU angepasst werden und hätte bis
zum 16. März 2013 bereits vorliegen sollen: „vor diesem Hintergrund soll der
neue Gesetzentwurf so schnell wie möglich den gesetzgebenden Körperschaften
zugeleitet werden“, teilt das entsprechende Fachreferat mit.
Lesestoff:
[1] Brunner fordert Verkürzung der Zahlungsfrist
Den Gesetzentwurf können Sie einsehen unter: www.bmj.de/DE/Ministerium/HandelsWirtschaftsrecht/RechtHandelsgeschaefteTransportrecht/_node.html
Roland Krieg