„bio“ drauf heißt „bio“ drin
Handel
Schwachstellen bei grenzüberschreitenden Bio-Kontrollen
Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes hat den Kontrollstellen der EU-Mitgliedsstaaten ein gutes Zeugnis ausgestellt. Der am Dienstag erschienene Bericht sichert den Verbrauchern zu, dass „bio“ drin ist, wenn auch „bio“ auf dem Produkt steht.
Damit die Versprechen der Erzeuger, Verarbeiter und Händler vertrauenswürdig sind, prüfen EU-Kontrollstellen, Akkreditierungsstellen und die Kontrollstellen der Mitgliedsländer den Warenstrom. Das zentrale Glied der Vertrauenskette ist die Kontrolle direkt vor Ort.
Wachstumsmarkt
Der Biobereich wächst seit zwei Jahrzehnten um die zehn Prozent jährlich und erzielt einen EU-weiten Umsatz von 20 Milliarden Euro im Jahr. Die Hälfte davon wird in Deutschland, Frankreich und England erzielt. Der Anteil am gesamten Lebensmittelmarkt liegt bei 1,5 Prozent. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass mittlerweile auch der Biomarkt für schwarze Schafe lukrativ sein kann. Daher sind Kontrollen für den Erhalt des erreichten Vertrauens der Konsumenten notwendig. Einzuhalten sind die EU-Richtlinie EG 834/2007, der Öko-Verordnung und Richtlinie für die Kennzeichnung, die Umsetzungs-Richtlinie EG 889/2008 und die Verordnung EC 1235/2008 über den Import von Bioprodukten aus Drittstaaten.
Schwachstellen
Dennoch hat der Sonderbericht 9/2012 Schwachstellen ausgemacht. Einige Mitgliedsländer werden ihrer Aufsichtsfunktion über die Kontrollstellen nicht gerecht. So hat Frankreich beispielsweise noch immer keine Prüfliste für die Kontrollen der Kontrollstellen hinterlegt. In Irland steht nicht fest, welche Prüfungen bei einer neuen Registrierung einer Kontrollstelle durchgeführt werden müssen und geht lediglich administrativ vor. Eine Kontrollstelle in Italien führt keinen regelmäßigen Wechsel des Prüfers durch, obwohl die EU schon 2009 dieses Vorgehen angemahnt hatte.
Für das gleiche Vergehen werden verschiedene Sanktionen verhängt. So musste wegen eines Vergehens ein italienischer Hersteller seine Produkte gleich komplett aus dem Markt zurückrufen, während sein französischer Kollege lediglich verwarnt wurde.
Empfehlungen
Der Rechnungshof hat einige Empfehlungen zur Korrektur ausgesprochen:
Der Informationsaustausch innerhalb der Mitgliedstaaten, zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sowie unter den Mitgliedstaaten sollte verbessert werden.
Die Kontrollen sollten verstärkt werden, um sicherzustellen, dass die Unternehmer (Erzeuger, Verarbeiter, Importeure) die Verordnungsvorschriften hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit einhalten.
Die Kommission sollte ihre Überwachung der Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten durch Prüfbesuche und die Zusammenstellung und Auswertung sowie sinnvolle Nutzung der erforderlichen Daten und Informationen verstärken.
Hinsichtlich der Einfuhren sollte die Kommission für eine geeignete Überwachung der Länder, die im Verzeichnis der im Hinblick auf die ökologische/biologische Produktion als gleichwertig anerkannten Drittländer aufgeführt werden, sorgen.
Lesestoff:
Europäischer Rechnungshof: http://eca.europa.eu/portal/page/portal/eca_main_pages/home
roRo