Bittere Pille für Zuckerindustrie
Handel
Kartellamt verhängt Bußgelder gegen Zuckerindustrie
Gegen die drei großen Zuckerhersteller Pfeifer &
Langen in Köln, Südzucker in Mannheim sowie Nordzucker in Braunschweig sowie
sieben persönlich Verantwortliche hat das Bundeskartellamt am Dienstag
Bußgelder in Höhe von 280 Millionen Euro verhängt.
Prüfungen aus dem Jahr 2009 ergaben, dass Marktverstöße bis in die Mitte der 1990er Jahre zurückzuverfolgen waren und betrafen sowohl Industrie- als auch Haushaltszucker.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Zuckerhersteller haben ein „Gebietskartell“ gegründet und sich über viele Jahre darüber abgesprochen, sich beim Vertrieb von Zucker in Deutschland im Wesentlichen auf ihr angestammtes Gebiet zu beschränken und den anderen Kartellbeteiligten nicht in die Quere zu kommen. Zuckermengen wurden eher ins Ausland exportiert, als dass sie an Kunden im Gebiet der Wettbewerber abgesetzt wurden. Die Absprachen zwischen Nordzucker, Pfeifer & Langen und Südzucker zielten darauf ab, möglichst hohe Zuckerpreise zu erzielen. Diese Form der Koordinierung war nicht durch die Regulierung der europäischen Zuckermärkte vorgegeben. Trotz des Quotenregimes und Mindestpreisregelungen ist Wettbewerb um Absatzgebiete, Kunden und Kundenpreise im Zuckermarkt möglich und zum Schutz eines funktionsfähigen Restwettbewerbs auch erforderlich, um die Nachfrager vor einer noch stärkeren Verfälschung des Wettbewerbs zu schützen. Die bebußten Unternehmen haben sich das europäische Quotenregime, die Mindestpreisregulierung und die hieraus resultierende hohe Markttransparenz für ihre Abstimmung zunutze gemacht und auch noch den Restwettbewerb beschränkt. Der Fall zeigt damit eindrucksvoll, wie eine umfassende Marktregulierung dazu beitragen kann, dass es zu Wettbewerbsbeschränkungen zu Lasten der Kunden kommt.“
Die Gebietsabsprachen wurden nach Auskunft des Kartellamtes durch Preis- und Mengensicherungsmaßnahmen im Inland sowie durch Import- und Exportsteuerung abgesichert. Strategisch wurden Absprachen auf Ebene der Geschäftsleitung und operativ auf Vertriebsebene abgesprochen. Auch Sachverhalte, wie die Änderung der Zuckermarktordnung oder die Ost-Erweiterung der EU wurden einvernehmlich abgestimmt.
Seit 2005 führt die EU die Zuckerquote zurück, ohne individuelle Quotenrückgaben vorzugeben. Das haben die bestraften Firmen unter dem Dach des deutschen Verbandes der Zuckerindustrie, der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker, im Jahr 2008 „übernommen“. Die Firmen haben ihre Produktionsmengen abgestimmt.
Das Bußgeld umfasst zehn Prozent des Umsatzes. Glimpflich davon gekommen ist die Nordzucker, die bei der Aufklärung geholfen hat.
roRo