BMU: Müllers Tütenverbot sind Peanuts
Handel
Plastiktütenverbot kein Thema im BMU
Im Rahmen der neuen Abfallvermeidungsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung forderte Minister Gerd Müller (CSU) ein einfaches und deutliches Signal, wie Indonesien und einige afrikanische Länder, die Plastiktüte gesetzlich zu verbieten [1]. Allerdings steht er in Berlin damit alleine in der Großen Koalition. Am Freitag zeigte sich das SPD-geführte Bundesumweltministerium „verwundert“, wie Sprecher Stephan Gabriel Haufe es formulierte. „Denn wir haben ja eine Regelung für Plastiktüten.“ Die hätten zu einem Rückgang von 60 Prozent geführt. „Aber das viel Entscheidendere ist für uns“, so Haufe weiter, „dass es hierbei im Grunde um Peanuts geht.“ Die Plastiktüte macht weniger als ein Prozent des Plastikverpackungsaufkommens aus. Die Tüte sei „nicht die Stellschraube, an der wir drehen, um tatsächlich etwas gegen das sehr hohe Aufkommen von unnötigen Plastikverpackungen zu tun.“
Wie ernst nimmt das BMU seinen Plan selbst? Der im November 2018 vorgelegte 5-Punkte-Plan sieht unter dem Motto „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ folgendes vor: Überflüssige Einweg-Artikel aus Plastik europaweit verbieten. Danach folgen die Forderungen nach umweltfreundlichen Verpackungen, Stärkung recycelter Kunststoffe, Mikroplastik in der Kosmetik bis 2020 verbieten, Mehrwegflaschen am Regal kenntlich machen und die Recyclingquoten zu erhöhen.
Die neue Kennzeichnung von Mehrweg und Einweg wurde umgesetzt. Das Bundesumweltministerium hat auch das Versprechen eingelöst, sich mit dem Handel zusammenzusetzen. Daraus sind 5 neue Punkte entstanden: Mehr Ware unverpackt anbieten, Mehrwegnetze und Mehrwegbeutel für die leichten Kunststoffbeutel einsetzen, Verkaufsstopp für Strohhalme und Plastikgeschirr, Mehrwegbehälter an der Bedientheke erlauben und überdimensionierte Verpackungen vermeiden. Nach den Februar-Verhandlungen mit dem Handel wurden die November-„Peanuts“ im ersten Punkt gestrichen.
Immerhin haben sich am Wochenende 187 auf ein rechtlich verbindliches Abkommen geeinigt, das jetzt auch bei Müll auf Rückverfolgbarkeit von Abfallströmen setzt. Wer künftig Abfall exportieren will, der braucht die Erlaubnis der Importländer. „Jetzt ist ein Exportstopp für verschmutzte und fragwürdige Plastikabfälle aus der EU nach Asien und Afrika möglich“, kommentierte Umweltministerin Svenja Schulze.
Gerd Müller kommentierte am Sonntag: „„Die neuen Exportregeln des Basler Abkommens für Plastikmüll sind ein wichtiger Schritt, den internationalen Mülltourismus zu begrenzen. Wir müssen diese Gelegenheit nutzen und das jetzt mögliche Exportverbot von Plastikmüll aus der EU nach Afrika und Asien während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im nächsten Jahr umsetzen. Die Entwicklungsländer dürfen nicht weiter Müllhalde für unseren Wohlstandsmüll sein.“
Beim Thema Plastiktütenverbot gab er nicht klein bei und wiederholte: „Das Verbot von Einweg-Plastiktüten wäre ein Anfang. Eine Plastiktüte benutzen wir circa 20 Minuten. Zum Verrotten braucht sie aber hunderte von Jahren – und dann ist sie noch nicht weg, sondern besonders problematisches Mikroplastik. In Deutschland verwenden wir weiterhin 2,4 Milliarden Plastiktüten im Jahr. Viele gelangen auch über Müllexporte in Entwicklungsländer.“
Lesestoff:
[1] Abfall-Vermeidungs-Allianz im BMZ: https://herd-und-hof.de/handel-/mueller-foerdert-den-globalen-wertstoffgedanken.html
Roland Krieg