Brauer finden teilweise Gehör

Handel

Brauereigasthöfe sind hilfeberechtigt

Die Brauereien haben zuletzt viel Bier wegschütten müssen und suchen Hilfe für den starken Umsatzrückgang. Die SPD in Nordrhein-Westfalen hat sogar eine Erstattung der Biersteuer ins Spiel gebracht [1].

Der Bundesverband der Brauereien hat auf Defizite beim Überbrückungsgeld in der Pandemie hingewiesen. Während Bäckereien mit Café und Metzgereien mit Imbiss Anträge auf Hilfe stellen können, waren Brauereigasthöfe davon ausgeschlossen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in Zusammenarbeit mit Bayern darauf reagiert und am Mittwoch auch diesen Gasthöfen Hilfe zugesprochen. Unabhängig wie hoch der Umsatz des restlichen Unternehmens, hier die Brauerei, ist. Das gilt auch Vinotheken und Straußwirtschaften. Die Straußwirtschaft wird temporär für die Eigenvermarktung von Winzern und Weinbauern betrieben. Minister Peter Altmaier will damit den wirtschaftlichen Druck für die Betreiber nehmen.

Es geht um die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für die Monate November und Dezember 2020. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ist zufrieden: „Das ist ein wichtiger Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten! Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft!“

Anträge können bis zum 30. April 2021 für Zuschüsse bis maximal 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum gestellt werden.

Lesestoff:

[1] Keine Biersteuer in der Pandemie: https://herd-und-hof.de/handel-/nrw-spd-will-rettungs-statt-bierdeckel.html

roRo

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