Bundeskabinett beschließt Tabakwerbeverbot
Handel
Kabinett billigt Tabakwerbeverbot
Das Bundeskabinett hat sich Mittwoch mit einer Vorlage aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium beschäftigt und die Einschränkung der Tabakwerbung gebilligt.
„Als Minister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz ist ein mein Ziel, die Menschen vor dem größten vermeidbaren Gesundheitsrisiko zu schützen: dem Rauchen.“ Christian Schmidt wählte starke Worte zu Beginn der Kabinettssitzung, die dann die Einschränkung der Tabakwerbung Taten folgen ließ. Das Verbot der Außenwerbung für Tabakprodukte und in Kinowerbung ergänzt die bisherigen Maßnahmen des Abgabeverbotes von E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche und Schockbilder auf der Zigarettenschachtel. Der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung weist jährlich 110.000 Todesfälle in Deutschland aus, die unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen sind. Die direkten und indirekten Kosten des Rauchens auf das Gesundheitssystem werden mit 79 Milliarden Euro pro Jahr beziffert.
Nach einer Übergangsfrist gilt das Werbeverbot ab dem 01. Juli 2020. Tabakfirmen dürfen im Kino werben, sofern der Film „keine Jugendfreigabe“ erhält. Die kostenlose Abgabe von Tabak. Zigaretten und Wasserpfeifentabak wird verboten und die Bundesregierung will nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleich stellen. Elektronische Zigaretten haben sich mittlerweile bei 16- bis 19-jährigen zu einem Trend entwickelt.
Das Werbeverbot ist ein harter Eingriff, der in die Freiheitsrechte der Tabak- und Werbeindustrie in den Bereichen Berufs- und Meinungsäußerungsfreiheit eingrenzt. Diese Rechte waren mit dem hohen Gut der Gesundheit und dem Schutz des Lebens abzuwägen. Die Schutzpflicht des Staates wird zwar öfters bezweifelt, ist aber durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes abgedeckt. Zudem spielte bei den Überlegungen der Jugendschutz eine besondere Rolle, da diese sich Außenwerbung nur schwer entziehen könnten.
Bei den Inhalten sind drei Dinge voneinander zu trennen: Einmal geht es um die Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie, dann das Außenwerbeverbot und drittens um die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas, was bereits Ende Januar beschlossen und seit dem 01. April in Kraft gesetzt wurde.
Unterstützung erhält Schmidt durch das Bundesgesundheitsministerium. Ein Sprecher hat heute erklärt, dass die Bundesregierung Wert auf eine breit angelegte Präventionskampagne zum Thema Rauchen legt. Die wird beispielsweise durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter dem Motto „Rauchfrei“ umgesetzt. Auch für die Drogenbeauftrage der Bundesregierung, Marlene Mortler, gehört die Drogenprävention zu einem wichtigen Anliegen der Bundesregierung. Tabak zählt zu den Drogen.
Ungeachtet dessen hält der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde „totale Werbeverbote legaler Produkte gegenüber erwachsenen als tiefen Einschnitt in den Freiheitsgedanken der Gesellschaft“. „Es ist paradox – Politiker neigen zu Verboten, wenn sie etwas vermeintlich Positives bewirken wollen. Aber Verbote statt Aufklärung und Wahlfreiheit sind der der falsche Weg“, kommentierte Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des BLL. Das Werbeverbot nehme dem Verbraucher die Grundlage, eine eigene Entscheidung zu treffen.
Hinter dieser Kritik steht die Furcht vor weiteren Werbeverboten oder vergleichbaren „Grausamkeiten“ wie eine Zuckersteuer, die Großbritannien gerade eingeführt hat. Es könnten auch Schockbilder für alkoholische Getränke geben? Durch die Ressortabstimmung sind sehen die Politiker aber rechtlich auf einer sicheren Seite, die auch vom Bundesverfassungsgericht nicht angegriffen werden kann, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch. Weitere Planungen, andere Produkte in der Werbung einzuschränken gibt es nicht.
Dem Gesetz zum Außenwerbeverbot muss am Ende der Bundesrat zustimmen.
Roland Krieg