Bundeskabinett: Energie
Handel
Netzentgelte und Energieforschung im Bundeskabinett
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett dem Entwurf zur Novelle der Stromnetzentgeltverordnung zugestimmt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat federführend die Novelle ausgestaltet. In Kurzform: „Durch die Einführung eines gestaffelten Netzentgeltes werden auch die energieintensiven Stromverbraucher wieder stärker an den Netzkosten beteiligt.“
Sonderregelungen seit 2005
Mit dem Inkrafttreten der Stromnetzentgeltverordnung im
Jahr 2005 hat es für energieintensive Letztverbraucher eine Sonderregelung
gegeben. Sie haben bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2011
weitere Vergünstigungen erhalten. So konnten Firmen mit 7.000 Benutzungsstunden
und 10 Gigawattstunden Verbrauch auf eine grundsätzliche Befreiung vom
Netzentgelt hoffen. Die Folgen dieses „Null-Entgelts“ wurden bundesweit
gewälzt. Als Begründung wurde angeführt, dass die energieintensiven Firmen
durch die gleichmäßige Nutzung der Netze deren Auslastung und Stabilität
sichern.
Die Europäische Kommission und verschiedene Oberlandesgerichte
hatten Bedenken geäußert, weswegen diese Form der Entgeltbefreiung ab dem 01.
Januar 2014 zurückgenommen wird. Ein Sprecher des Ministeriums bezeichnete das
sogar als „ein starkes Signal des Entgegenkommens“. Die jetzige Novelle will
dem Prinzip „Leistung-Gegenleistung“ folgen und den Firmen einen Teil der
finanziellen Verantwortung für die Energienetze rückübertragen.
Was ist geplant?
Es wird eine Staffelung des Netzentgeltes geben, die
sich am Verbrauch orientiert. Prinzip: Mehr Verbrauch, geringere Beteiligung:
Bei 10 GWh Verbrauch und 8.000 Stunden Nutzung werden zehn Prozent des
Netzentgeltes fällig, bei 7.500 Stunden Nutzung 15 Prozent und bei 7.000
Stunden 20 Prozent Netzentgelt.
Es wird zudem eine „physikalische Komponente“
eingeführt. Die will berechnen, welchen Entlastungsbeitrag für die Netzkosten
die stromintensiven Verbraucher tatsächlich leisten. Dieser Wert soll die
jeweilige Entlastung für die einzelnen Firmen justieren. Das BMWI weist
daraufhin, dass die genannten Staffelungsbeiträge bestehen bleiben, die
„physikalische Komponente“ aber Schwellen präzisiert, „bis zu denen die
Netzentgelte maximal reduziert werden können“.
Am Ende sollen die stromintensiven Verbraucher
angemessen an den Netzentgelten beteiligt werden und die Bedenken der EU und
Gerichte ausgeräumt sein.
Welche Folgen hat das?
Das BMWi geht davon aus, dass künftig „deutlich weniger
Unternehmen“ einen Anspruch auf Netzentgeltbefreiung haben. Wie sich das für
die Verbraucher auswirkt wird kleingerechnet: Derzeit sind rund 200 Unternehmen
vom Netzentgelt befreit, was sich auf eine Summe in Höhe von 237 Millionen Euro
Umlage verteilt. Für einen „normalen Haushalt von 3.500 kWh ergibt sich daraus
lediglich eine Mehrbelastung von 0,329 Cent/kWh“. Hauptkostentreiber, so das
BMWi bleiben die EEG-Fördertatbestände und die sich daraus ableitende
EEG-Umlage.
Vor der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes 2011
kamen lediglich 30 Unternehmen in den Genuss der Netzentgeltbefreiung. Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler ist mit
der Novelle zufrieden: „Wir haben dieser Verbrauchergruppe eine stabile Basis
für die Kalkulation ihrer Energiekosten gegeben und Planungs- und
Rechtssicherheit hergestellt. Rechts- und Planungssicherheit sind wichtige
Eckpfeiler für einen verlässlichen Wirtschaftsstandort Deutschland."
Energieforschung
Im Bundeskabinett wurde auch der erste Bundesbericht
Energieforschung des BMWi vorgestellt. Hierbei wird das BMWi vom Umwelt-
Landwirtschafts- und Forschungsministerium begleitet.
Im Zentrum der Energieforschung stehen die erneuerbaren
Energien genauso wie Energieeffizienz, Energiespeicher, Netze und die
Integration der neuen Energien in das bestehende Versorgungssystem. Die
Bundesregierung will mit dem Blick auf die Forschung zwischen den jahren 2006
und 2012 für Transparenz sorgen, was sie in diesem Bereich unternommen hat.
In dem Berichtszeitraum wurden die Forschungsgelder von
anfangs 401 auf 708 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Insgesamt 500 Millionen Euro flossen in die
Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Im Bereich der Bioenergie wurde die Forschung des
Landwirtschaftsministeriums gefördert, wobei auch die stoffliche Nutzung der
Biomasse einbezogen wurde. Die Förderung des BMELV gliedert sich in die beiden
Bereiche „Anbau und Züchtung“ sowie „Energetische Nutzung von Rohstoffen“.
Vom BMELV geförderte Themen. Q: Bundesbericht Energieforschung
Lesestoff:
Erster Energiebericht der Bundesregierung: www.bmwi.de
Roland Krieg