Bundeskabinett: Energie

Handel

Netzentgelte und Energieforschung im Bundeskabinett

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett dem Entwurf zur Novelle der Stromnetzentgeltverordnung zugestimmt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat federführend die Novelle ausgestaltet. In Kurzform: „Durch die Einführung eines gestaffelten Netzentgeltes werden auch die energieintensiven Stromverbraucher wieder stärker an den Netzkosten beteiligt.“

Sonderregelungen seit 2005

Mit dem Inkrafttreten der Stromnetzentgeltverordnung im Jahr 2005 hat es für energieintensive Letztverbraucher eine Sonderregelung gegeben. Sie haben bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 weitere Vergünstigungen erhalten. So konnten Firmen mit 7.000 Benutzungsstunden und 10 Gigawattstunden Verbrauch auf eine grundsätzliche Befreiung vom Netzentgelt hoffen. Die Folgen dieses „Null-Entgelts“ wurden bundesweit gewälzt. Als Begründung wurde angeführt, dass die energieintensiven Firmen durch die gleichmäßige Nutzung der Netze deren Auslastung und Stabilität sichern.
Die Europäische Kommission und verschiedene Oberlandesgerichte hatten Bedenken geäußert, weswegen diese Form der Entgeltbefreiung ab dem 01. Januar 2014 zurückgenommen wird. Ein Sprecher des Ministeriums bezeichnete das sogar als „ein starkes Signal des Entgegenkommens“. Die jetzige Novelle will dem Prinzip „Leistung-Gegenleistung“ folgen und den Firmen einen Teil der finanziellen Verantwortung für die Energienetze rückübertragen.

Was ist geplant?

Es wird eine Staffelung des Netzentgeltes geben, die sich am Verbrauch orientiert. Prinzip: Mehr Verbrauch, geringere Beteiligung: Bei 10 GWh Verbrauch und 8.000 Stunden Nutzung werden zehn Prozent des Netzentgeltes fällig, bei 7.500 Stunden Nutzung 15 Prozent und bei 7.000 Stunden 20 Prozent Netzentgelt.
Es wird zudem eine „physikalische Komponente“ eingeführt. Die will berechnen, welchen Entlastungsbeitrag für die Netzkosten die stromintensiven Verbraucher tatsächlich leisten. Dieser Wert soll die jeweilige Entlastung für die einzelnen Firmen justieren. Das BMWI weist daraufhin, dass die genannten Staffelungsbeiträge bestehen bleiben, die „physikalische Komponente“ aber Schwellen präzisiert, „bis zu denen die Netzentgelte maximal reduziert werden können“.
Am Ende sollen die stromintensiven Verbraucher angemessen an den Netzentgelten beteiligt werden und die Bedenken der EU und Gerichte ausgeräumt sein.

Welche Folgen hat das?

Das BMWi geht davon aus, dass künftig „deutlich weniger Unternehmen“ einen Anspruch auf Netzentgeltbefreiung haben. Wie sich das für die Verbraucher auswirkt wird kleingerechnet: Derzeit sind rund 200 Unternehmen vom Netzentgelt befreit, was sich auf eine Summe in Höhe von 237 Millionen Euro Umlage verteilt. Für einen „normalen Haushalt von 3.500 kWh ergibt sich daraus lediglich eine Mehrbelastung von 0,329 Cent/kWh“. Hauptkostentreiber, so das BMWi bleiben die EEG-Fördertatbestände und die sich daraus ableitende EEG-Umlage.
Vor der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes 2011 kamen lediglich 30 Unternehmen in den Genuss der Netzentgeltbefreiung. Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler ist mit der Novelle zufrieden: „Wir haben dieser Verbrauchergruppe eine stabile Basis für die Kalkulation ihrer Energiekosten gegeben und Planungs- und Rechtssicherheit hergestellt. Rechts- und Planungssicherheit sind wichtige Eckpfeiler für einen verlässlichen Wirtschaftsstandort Deutschland."

Energieforschung

Im Bundeskabinett wurde auch der erste Bundesbericht Energieforschung des BMWi vorgestellt. Hierbei wird das BMWi vom Umwelt- Landwirtschafts- und Forschungsministerium begleitet.
Im Zentrum der Energieforschung stehen die erneuerbaren Energien genauso wie Energieeffizienz, Energiespeicher, Netze und die Integration der neuen Energien in das bestehende Versorgungssystem. Die Bundesregierung will mit dem Blick auf die Forschung zwischen den jahren 2006 und 2012 für Transparenz sorgen, was sie in diesem Bereich unternommen hat.
In dem Berichtszeitraum wurden die Forschungsgelder von anfangs 401 auf 708 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Insgesamt 500 Millionen Euro flossen in die Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Im Bereich der Bioenergie wurde die Forschung des Landwirtschaftsministeriums gefördert, wobei auch die stoffliche Nutzung der Biomasse einbezogen wurde. Die Förderung des BMELV gliedert sich in die beiden Bereiche „Anbau und Züchtung“ sowie „Energetische Nutzung von Rohstoffen“.

Vom BMELV geförderte Themen. Q: Bundesbericht Energieforschung

Lesestoff:

Erster Energiebericht der Bundesregierung: www.bmwi.de

Roland Krieg

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