Bundeskabinett: Haftung für Offshore-Netzanschluss
Handel
Stromkunden zahlen 0,23 ct/kWh für Haftungsregelung
Onshore-Windanlagen boomen. Offshore gibt es mehr Wind, aber auch mehr Risiko. Zum einen sind vor Nord- und Ostsee an der Küste nicht die großen Verbraucher und zweitens fehlen die Übertragungsnetze, die den am Deich ankommenden Strom nach Süden transportieren – oder nach Norwegen zum Speichern.
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Haftungsfrage geklärt, obwohl es zwischen den beteiligten Ministerien heftigen Streit darum gegeben hat und der Termin für den Beschluss Mitte der letzten Woche noch in den Sternen stand. Hintergrund des Streits ist die Kostenübernahme, die das Verbraucherministerium vom Bürger fern halten wollte. Vordergründig scheint das berechtigt, aber in der Konsequenz bleibt die Haftungsfrage ungelöst und damit die Steckdose am Deich Illusion. Michael Fuchs, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion hatte schon im Vorfeld gesagt, dass ein Webfehler der Energiewende durch das Verhalten „Produce and Forget“ bestehe. Mit Blick auf das EEG und die Einspeisevergütung werde Strom jenseits des Verbrauchsortes erzeugt, ohne sich darum kümmern zu müssen, wie er zum Verbraucher gelange. Derzeit stehen die Windparks in Nord- und Ostsee ohne Anschluss nach Süden.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium folgt der Maxime: Die Kosten müssten bezahlbar sein und gerecht zwischen Verbrauchern und kleinen und mittleren Unternehmen aufgeteilt werden.
Zahlen aus dem Entwurf
Die CDU-CSU sieht in ihrem Gesetzentwurf eine gelungene Lösung. Zwar lege die neue Haftungsregelung einen Großteil der Kosten auf die Netzentgelte und damit auf die Verbraucher um. An diesen Kosten werden jedoch auch die Übertragungsnetzbetreiber durch die Einführung eines Selbstbehaltes beteiligt. Bei einer Schadenssumme bis 200 Millionen Euro sind es 20 Prozent, von 200 bis 400 Millionen Euro sind es 15 Prozent, für die nächsten 200 Millionen noch zehn und bei Schäden bis 800 Millionen Euro fünf Prozent.
Bei Verzögerung oder Störung der Netzanbindung kann der Offshore-Windparkbetreiber eine Entschädigung verlangen. Die daraus folgenden Belastungen werden auf 0,23 Cent je kWh begrenzt. Außerdem wird es einen eigenen Offshore-Netzentwicklungsplan geben.
In den letzten drei Jahren stiegen die Entschädigungen bereits deutlich an. Michael Fuchs nannte zehn Millionen Euro im Jahr 2009, 90 Millionen Euro im Jahr 2010 und 170 Millionen Euro im letzten Jahr. Für die Schäden in der Übergangszeit summieren sich die „abzeichnenden Verzögerungsfälle“ bereits auf mehr als eine Milliarde Euro.
Lesestoff:
Problem Offshore ist ein Problem der Politik
Roland Krieg