Bundesrat - Rückblick
Handel
Schenkelbrand, Klebfleisch, Biokraftstoffe
Schenkelbrand
An Freitag haben die Länder im Bundesrat beschlossen, den so genannten Schenkelbrand bei Tieren zu verbieten. Die gemeinhin als Brandzeichen angebrachten unveränderlichen Kennzeichnungen von Tieren werden durch Andrücken heißer oder sehr kalter Eisen hervorgebracht. Der Bundesrat kann keinen Bedarf mehr für den Schenkelbrand erkennen, der den Tieren erhebliche Schmerzen zufügt. Als Alternative stehen mittlerweile unter die Haut implantierbare Transponder zur Verfügung.
Der Deutsche Tierschutzbund ist über die Entscheidung erfreut und hofft, fass die Bundesregierung den Beschluss bald umsetzt. Fohlen erleiden bei beim Schenkelbrand Verbrennungen dritten Grades durch eine irreversible Zerstörung der Oberhaut und der Haarfollikel. Der Tierschutzbund verweist auf ein bestehendes Verbot in Dänemark, und Schottland sowie des geplanten in ganz Großbritannien.
Klebfleisch
Mit Hilfe von bestimmten Technologien kann Fleisch aus mehreren kleinen Teilstücken zu einem großen Stück Formfleisch „zusammengeklebt“ werden. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, sich auf der EU-Ebene für eine klare und eindeutige Kennzeichnung einzusetzen. Das sei Voraussetzung für eine „bewusste, selbstbestimmte Kaufentscheidung des Verbrauchers“. Geltendes Recht reiche für eine Kennzeichnung nicht aus. Die Kennzeichnung solle aber europaweit einheitlich sein. Das Europäische Parlament hat im Sommer einen entsprechenden Verordnungsentwurf in erster Lesung beraten.
Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hingegen reicht die Entscheidung nicht aus. Der vzbv fordert hingegen ein Reinheitsgebot, ohne das klebende Enzyme hinzugefügt worden sind. Das Europäische Parlament hat in diesem Jahr das Enzym Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff verboten, doch weist der vzbv darauf hin, dass auch andere Enzyme den klebenden Effekt aufweisen. Der vzbv appelliert an die Lebensmittelhersteller, auf Klebeverfahren mit Enzymen zu verzichten.
Biokraftstoffe
Die Bundesregierung soll die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Biokraftstoff anpassen. Sofern sich nicht bis 2014 abzeichne, dass andere erneuerbare Energieträger den fossilen Anteil für den Autokraftstoff nennenswert ersetzen können, soll die Förderung sicher stellen, dass bis 2020 zehn Prozent des Kraftstoffs aus erneuerbaren Energien stammt. Dabei soll die Besteuerung so gestaltet werden, dass für die Verbraucher ein Anreiz entsteht, dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere soll die Steuerbegünstigung für E 85, Biomethan, BtL und Ethanol aus Cellulose über das Jahr 2015 hinaus fortgesetzt werden.
Bayerns Agrarminister Helmut Brunner begrüßt den entscheid, weil die derzeitigen Rahmenbedingungen alleine, das Ziel nicht erreichen würden. Für die Mindestanteile ab 2015 seien nur die Emissionsminderungen betrachtet worden. Da aber die Biokraftstoffe ständig verbessert würden, seien energetisch immer kleiner werdende Mengen notwendig. Deshalb sieht Brunner den Entschluss des Bundesrates als Indiz für den Trend zum Biokraftstoff in Reinform. Außerdem könne die Initiative auch die Erzeugung von Kraftstoff und Eiweißfuttermitteln in bäuerlich betrieben dezentralen Ölmühlen stärken.
VLE