Bundesrat Rückblick

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Emissionsarme Fahrzeuge

Am Freitag hat der Bundesrat Vorarbeit für emissionsfreie Autos geleistet. Hamburg hatte den Antrag gestellt, Elektrofahrzeugen besondere Stellflächen für das Aufladen zur Verfügung zu halten. Aufgrund der höheren Beladungsfrequenz sind sie auf solche Ladestationen angewiesen. Die besonderen Stellflächen sollen daher die „antriebsbedingten Nachteile von Elektrofahrzeugen beim Einsatz im Straßenverkehr“ entgegenwirken. Die Landesregierungen sollen dabei auch ermächtigt werden, diese Fahrzeuge von Parkgebühren auszunehmen. Der Gesetzesentwurf wurde dem Bundestag zugeleitet.

Auf Antrag Baden-Württembergs wurde eine Entschließung für ein Konzept für eine eindeutige Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem Ausstoß von Kohlendioxid und Schadstoffen gefasst. Damit soll die Umsetzung des Hamburger Gesetzentwurfes erleichtert werden.

Für den baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann ist das ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz: „Luftverschmutzung, Lärm, Ressourcenverbrauch und Klimabelastung können durch die Förderung der Elektromobilität und anderer emissionsarmer Fahrzeuge nach und nach verringert werden.“ Vom Ziel eine Million Elektroautos bis 2020 auf die Straße zu bringen, ist die Bundesregierung aber noch weit entfernt. Zu Jahresbeginn waren es gerade einmal 7.100 reine Elektroautos, bemängelte Hermann. Immerhin ein Plus um 57 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bis zum 01. September 2013 hat sich der Bestand auf 10.500 E-Autos erhöht. In Baden-Württemberg fahren mit 1.400 Fahrzeigen rund 20 Prozent der E-Flotte.

Pflanzenschädlinge

Die EU hat einen Vorschlag über Maßnahmen gegen Pflanzenschädlinge vorgelegt und holt bei den Ländern Stellungnahmen ein. Unter anderem geht es um eine prioritäre Liste von Pflanzenschädlingen, um eine Risikoeinstufung von Pflanzen zum Anpflanzen und den Pflanzenpass, der die Ware vom Erzeuger bis zum Händler begleiten soll. Unternehmen, die solche Vorgaben einhalten, sollen in ein Register eingetragen werden.

Die Kommission will in Artikel 9 die Meldung über einen Unionsquarantäneschädling durch jeder Person an die zuständige Landesbehörde innerhalb zehn Tage festlegen und die Meldefrist der Behörde an die EU innerhalb von drei Arbeitstagen (Artikel 11) geregelt wissen. Die erste Frist zu zu lang und der Bundesrat fordert eine Anpassung der zeitlichen Vorgabe, ohne sich festzulegen. Die Übermittlung zwischen Behörde und EU soll mindestens fünf Arbeitstage umfassen. Zudem solle die Verordnung nicht für alle Pflanzenschädlinge gelten, sondern nur für die, die in der Lage sind, „in das Hoheitsgebiet einzudringen“.

Während die Kommission auch für den Online-Handel eine jährliche Berichtspflicht vorsieht, möchte der Bundesrat diese nur auf Anfrage erfüllen. Der Pflanzenpass soll, so die EU, drei Jahre lang beim Unternehmen verwahrt bleiben. Der Bundesrat schlägt die Aufbewahrung bei der zuständigen Behörde vor.

EU-Forststrategie

Die EU hat im September eine neue Forststrategie vorgelegt [1]. Die Länderkammer ist äußerst skeptisch. Sie könne zwar die Vielzahl der sektoralen Einflüsse besser koordinieren, aber jegliche Einmischung solle untersagt bleiben. Die Strategie dürfe nicht zu einer EU-Forststrategie reifen, die Mitgliedsländer müssten frühzeitig in neue Ansätze eingebunden werden. Der Bundesrat lehnt weitergehende Berichtspflichten ab, genauso wie eine Vorgabe für eine „Kaskadennutzung“ des Holzes und weitergehende Kriterien für die Waldnutzung sowie ein EU-Monitoring für die Biodiversität.

Standard-Mehrwertsteuererklärung

Noch schärfer geht der Bundesrat gegen den EU-Vorschlag zur Standard-Mehrwertsteuererklärung vor [2]. Er hat gleich eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen, weil die Länderkammer die Auffassung vertritt, der Vorschlag sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Die EU habe in diesem Bereich keine Kompetenz. Zudem ließen sich die angestrebten Ziele durch die EU nicht besser verwirklichen als durch die Mitgliedstaaten. Das Ziel, die „Mehrwertsteuerlücke“ zu schließen, könne der Vorschlag nicht erreichen. Er verletze auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da er die Autonomie Deutschlands unverhältnismäßig beeinträchtige.

Emissionshandel und Luftverkehr

Der Luftverkehr zählt zu den am schnellsten wachsenden Quellen von Treibhausgasen, doch die Einbeziehung in den allgemeinen Emissionshandel scheiterte in Brüssel. Kritiker sehen keine Auswirkungen, wenn nur die EU den Luftverkehr verrechnet. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) will bis 2016 eine globale Lösung erarbeiten. Die EU will dennoch weiterhin die Flüge im Europäischen Wirtschaftsraum erfassen, während Flüge von und nach Drittländern, die keine Industrieländer sind, ausgenommen werden. Ab 2014 sollen für den Emissionshandel Flugstrecken, die nicht über EWR-Länder gehen, vereinfacht erfasst werden.

Der Bundesrat hat dazu eine Entschließung gefasst und will die EU-Zwischenziele nur unterstützen, wenn sie zu keiner einseitigen Belastung der europäischen Luftverkehrswirtschaft werden. Die Länderkammer könne einen Boykott der individuellen EU-Regeln nicht ausschließen. Deshalb fand der Antrag der Hansestadt Hamburg Gehör, dass bis zur endgültigen Regelung durch die ICAO nichts weiter unternommen werden sollte.

Lesestoff:

[1] Neue Forststrategie der EU

[2] EU-Vorschlag für eine Standard-Mehrwertsteuererklärung

Roland Krieg

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