Bundesrat Rückblick

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Bundesrat Rückblick

Schulobstgesetz

Der Bundesrat hat am Freitag den Gesetzentwurf Bayerns zum Schulobstgesetz angenommen. Nachdem die EU die Förderungen für das Schulobst erhöht hat, wurden die Fristen für die Teilnahme schon für das nächste Schuljahr geändert. Das BMEL kann Friständerungen als schnelle Anpassung der EU-Politik und jederzeit selbst erlassen. Bis zum 03. April können sich Bundesländer noch anmelden. Bislang nehmen gerade einmal acht Bundesländer teil: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bundesernährungsminister Christian Schmidt forderte die anderen Länder zur Teilnahme auf.

Opt-out für Gentechnik

Ebenfalls aus Bayern kam der Antrag für eine „nationale Selbstbestimmung“ für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu stimmen. Seit 2009 steht der entsprechende EU-Vorschlag auf der Agenda, wurde aber noch nicht umgesetzt. Die Zulassung des Maislinie 1507 hat gezeigt, dass sich wiederholt keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen Zulassungen finden. Die Bundesregierung soll nun den Subsidiaritätsvorschlag unterstützen. Der Antrag Bayerns wurde an die Ausschüsse verwiesen.

Novel Food

Die EU möchte Lebensmittel, die vor der entsprechenden Verordnung aus dem Jahr 1997 noch „nicht in nennenswerten Umfang“ verzehrt wurden als „neuartige Lebensmittel“ einstufen, die der Genehmigung der Kommission bedürfen. Die EFSA nimmt eine Risikobewertung vor. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme schärfere Definitionen für den Begriff „neuartige Lebensmittel“ sowie für das Volumen „nicht in nennenswerten Umfang“ eingefordert. Vor allem beim Volumen existieren verschiedene Ansichten. Die Überprüfung des Status soll bei den Lebensmittelunternehmen liegen. Berücksichtigt werden sollten auch Lebensmittelzusatzstoffe, die bislang nicht berücksichtigt werden. Kritisch sieht der Bundesrat auch die Einstellung zu Nanopartikeln, die in der letzten Woche ebenfalls vom Europaparlament abgelehnt wurde [1].

Saubere Luft

Mit dem Paket „Saubere Luft für Europa“ will die EU Emissionen Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Feinstaub aus mittelgroßen Feuerungsanlagen reduzieren. Das betrifft Kraftwerke für Straßenblöcke oder große Gebäude sowie kleine Industrieanlagen, sofern sie zwischen einem und 50 MV Leistung aufweisen. Dem Bundesrat verweist auf die Wichtigkeit der Folgenabschätzung im Vorschlag. Die Bundesregierung solle prüfen, ob besonders bei Biomasseanlagen der derzeitige Stand der Technik und die Entwicklungsfortschritte der letzten Jahre sowie der Anlagenbestand in die EU-Einschätzung eingeflossen ist. Bei den Emissionen sollen folgende Aspekte in die laufenden Verhandlungen eingebracht werden. Die Emissionswerte für NOx und Feinstaub seien ohne zusätzliche und teure Filter nicht einzuhalten. „Ohne kapitalintensive Investitionen wird die energetische Nutzung von Rest- und Abfallstoffen (z.B. Waldrestholz mit Rindenanteilen) in kleinen dezentralen Anlagen künftig nicht mehr möglich sein.“ Die Biomassenutzung könnte zurückgehen. Bei Biomasse sei auch der Schwefelgehalt vernachlässigbar. Für Halmgut soll der bestehende SO2-Grenzwert der TA Luft beibehalten werden. Der Bundesrat schlägt ferner Anlagen- und Brennstoffdifferenzierungen vor. Generell sollen Anreize für die Weiterentwicklung des Technikstandes eingeführt werden.

Klima 2030

Mit den EU-Klimazielen für 2030 ist der Bundesrat nicht zufrieden [2]. Die Ziele blieben hinter den Möglichkeiten der Länder zurück. Die Treibhausgase könnten um mehr als 40 Prozent gesenkt werden und erschwertem mit dem niedrigeren Wert die Zielvorgaben von 80 bis 95 Prozent bis zum Jahr 2050. Auch der Ausbau der erneuerbaren Energien auf 27 Prozent greife zu kurz. Vor allem das Ziel der Verringerung der Importabhängigkeit von fossilen Energien sei damit nicht zu erreichen. Die Bundesregierung solle sich für 30 Prozent stark machen. Der EU-Vorschlag lasse mit einer Vorgabe für die Energieeffizienz einen der wirksamsten Klimamaßnahmen außer acht. Speziell zur Biomasse müsse zu jeder Ressource ein ressourceneffizienter Nutzungspfad regelmäßig aufgezeichnet und evaluiert werden. Die kritisierten indirekten Landnutzungsänderungen sollen erneut überprüft werden, da sie wissenschaftlich kaum haltbar sind [3]. Der Bundesrat rechnet auch bald wieder mit Erlösen aus dem Emissionshandel. Diese sollten verstärkt in Maßnahmen investiert werden, die „hohe Synergieeffekte“ aufweisen. Dazu gehört der Umbau in klimastabile Wälder. Die von der EU geplante Einbeziehung der Landwirtschaft in die Reduzierungsvorgaben bis 2030 würde zu Einschränkungen in der Tierhaltung führen. Doch gerade in benachteiligten Regionen kann die Tierhaltung it dem erhalt von Grünland einen positiven Beitrag leisten. Zudem könne die Landwirtschaft nicht pauschal einberechnet werden, da je nach Naturraum und Wirtschaftszweig die Effekte variieren.

Lesestoff:

[1] EP lehnt Definition für technisch hergestellte Nanomaterialien ab

[2] EU-Umweltrat zu Klimazielen 2030

[3] Umstrittene iLUC-Anrechnung verschoben

Roland Krieg

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