BVL-Verbrauchertipps für den Online-Handel

Handel

Verbraucherschutz im Internet

Schon im letzten Jahr hat „G@zielt“ vor gefährlichen Schlankheitspillen aus dem Internet gewarnt [1]. Das ist in diesem Jahr nicht weniger geworden, teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit. Bereits 47 Millionen Deutsche haben Waren und Dienstleistungen aus dem Internet bezogen. Doch die Warnungen vor speziellen Präparaten für Sportler, Schlankheits- und Potenzmittel bleibt vor dem morgigen vor dem Weltverbrauchertag ungeschmälert.

Mittel mit Sibutramin und 2,4-Dinitrophenol stehen auch in diesem Jahr auf der Warnliste. Ferner wurden Nahrungsergänzungen für Sportler mit nicht zulässigen Substanzen wie 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA), das pharmakologische Wirkungen zeigt und zu unerwünschten Wirkungen wie Unruhe und Bewegungsdrang führen kann, identifiziert. Bei mehreren Recherchen wurden Onlineangebote von als „natürlich“ beworbenen Nahrungsergänzungsmitteln ermittelt, die den nicht deklarierten Arzneistoff Sildenafil enthielten.

Orientierung D21

Doch Verbraucher sind den Angeboten nicht schutzlos ausgeliefert. Das BVL rät, die Seiten und Anbieter ohne Zeitdruck genau unter die Lupe zu nehmen. Oft fallen Ungereimtheiten auf, die zur Vorsicht mahnen. Als Orientierung können Verbraucher sich auf Gütesiegel verlassen, die den Qualitätskriterien der „Initiative D21“ entsprechen [2]. Diese Gütesiegel können nur erworben werden, wenn der Online-Händler bei der zuständigen örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert ist und überwacht wird. Zusätzlich müssen diese Online-Shops hohe Ansprüche an Bonität, Datensicherheit und Verbraucherschutz erfüllen.

Verbraucher müssen im Online-Angebot die gleichen Inhaltsangaben wie auf der physischen Verpackung finden. Davon ausgenommen sind nur das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum. Bei leicht verderblichen Waren gibt es online kein Widerrufsrecht.

Schwieriger wird es mit Anbietern aus Drittstaaten, bei denen Produkte „exklusiv“ über das Internet vertrieben werden. Im Ausland gelten andere Rechtsgrundlagen. Die Internetadresse .de ist außerdem kein eindeutiges Zeichen für einen deutschen Firmensitz.

BVL-Mustershop

Das BVL hat für Verbraucher einen „Mustershop“ eingerichtet, in dem Kunden spielerisch verdächtige Elemente aufspüren können und erfahren, was beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln alles zu beachten ist.

Lesestoff:

www.bvl.bund.de/mustershop

[1] Nahrungsergänzungsmittel sind nicht ungefährlich:  https://herd-und-hof.de/ernaehrung-/gefaehrliche-schlanksheitsmittel.html

[2] https://initiatived21.de/

Roland Krieg

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